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  <header short="ÄndSchnAusbV" amtabk="ÄndSchnAusbV" norm="_ndschnausbv" title="Verordnung über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin">
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    <prev id="b1973866" bez="§ 2" target="2" title="Ausbildungsdauer"/>
    <index id="c99a107d" bez="§ 3" target="3" title="Zielsetzung der Berufsausbildung"/>
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  <main title="Zielsetzung der Berufsausbildung">
    <p>Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von <a>§ 1 Abs. 3</a> des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt. Die in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den <a>§§ 8 und 9</a> nachzuweisen.</p>
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