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  <header short="AbwUTechAusbV" amtabk="AbwUTechAusbV" norm="abwutechausbv" title="Abwasserbewirtschaftungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung</long>
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    <index id="bcaa9c69" bez="§ 1" target="1" title="Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes"/>
    <next id="c4a7b472" bez="§ 2" target="2" title="Dauer der Berufsausbildung"/>
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    <section bez="Abschnitt 1" title="Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung"/>
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  <main title="Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes">
    <p>Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und der Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung wird nach <a>§ 4 Absatz 1</a> des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. Der Ausbildungsberuf ist, soweit die Berufsausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen ist er Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft.</p>
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