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  <header short="AbwUTechAusbV" amtabk="AbwUTechAusbV" norm="abwutechausbv" title="Abwasserbewirtschaftungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung</long>
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    <prev id="5c9f3c05" bez="§ 5" target="5" title="Ausbildungsplan"/>
    <index id="2492141e" bez="§ 6" target="6" title="Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt"/>
    <next id="8cdb8c86" bez="§ 7" target="7" title="Inhalt des Teiles 1"/>
  </nav>
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    <section bez="Abschnitt 2" title="Abschlussprüfung"/>
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  <main title="Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt">
    <p nr="1">Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.</p>
    <p nr="2">Teil 1 soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden.</p>
    <p nr="3">Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.</p>
    <p nr="4">Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens vier Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.</p>
    <p nr="5">Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.</p>
  </main>
</jur>
