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  <header short="AdÜbAG" amtabk="AdÜbAG" norm="ad_bag" title="Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz">
    <long>Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 4 Abs. 4</a> G v. <time datetime="2021-02-12">12.2.2021</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl121s0226.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2021 S. 226" type="application/pdf" rel="external noopener">226</a></change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="f49c3487" bez="§ 7" target="7" title="Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind"/>
    <index id="8c911c9c" bez="§ 8" target="8" title="Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses"/>
    <next id="259f2311" bez="§ 9" target="9" title="Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 3" title="Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses"/>
  </scope>
  <main title="Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses">
    <p>Hat eine zentrale Adoptionsstelle die Zustimmung gemäß <a>Artikel 17 Buchstabe c</a> des Übereinkommens erteilt, so stellt diese auf Antrag desjenigen, der ein rechtliches Interesse hat, die Bescheinigung gemäß <a>Artikel 23</a> oder <a>Artikel 27 Abs. 2</a> des Übereinkommens aus. Hat ein Jugendamt oder eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle die Zustimmung erteilt, so ist die zentrale Adoptionsstelle zuständig, zu deren Bereich das Jugendamt gehört oder in deren Bereich die anerkannte Auslandsvermittlungsstelle ihren Sitz hat.</p>
  </main>
</jur>
