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  <header short="AdVermiG 1976" amtabk="AdVermiG" norm="advermig_1976" title="Adoptionsvermittlungsgesetz">
    <long>Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern</long>
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      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="2021-06-21">21.6.2021</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl121s2010.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2021 S. 2010" type="application/pdf" rel="external noopener">2010</a></change>
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    <prev id="487101ce" bez="§ 9e" target="9e" title="Datenschutz"/>
    <index id="45034afb" bez="§ 10" target="10" title="Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes"/>
    <next id="2d2192ba" bez="§ 11" target="11" title="Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes"/>
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    <section bez="Erster Abschnitt" title="Adoptionsvermittlung und Begleitung"/>
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  <main title="Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes">
    <p nr="1">Die Adoptionsvermittlungsstelle hat die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes zu unterrichten, wenn ein Kind nicht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der bei ihm durchgeführten Ermittlungen Adoptionsbewerbern mit dem Ziel der Adoption in Pflege gegeben werden kann. Die Unterrichtung ist nicht erforderlich, wenn bei Fristablauf sichergestellt ist, dass das Kind in Adoptionspflege gegeben wird.</p>
    <p nr="2">Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Adoptionsbewerber, bei denen Ermittlungen durchgeführt wurden, bereit und geeignet sind, ein schwer vermittelbares Kind aufzunehmen, sofern die Adoptionsbewerber der Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle zustimmen.</p>
    <p nr="3">In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 sucht die Adoptionsvermittlungsstelle und die zentrale Adoptionsstelle nach geeigneten Adoptionsbewerbern. Sie unterrichten sich gegenseitig vom jeweiligen Stand ihrer Bemühungen. Im Einzelfall kann die zentrale Adoptionsstelle die Vermittlung eines Kindes selbst übernehmen.</p>
  </main>
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