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  <header short="AEG 1994" amtabk="AEG" norm="aeg_1994" title="Allgemeines Eisenbahngesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> G v. <time datetime="2025-07-17">17.7.2025</time> I Nr. 164</change>
      <change type="Hinweis">Änderung durch <a>Art. 1</a> G v. <time datetime="2026-07-22">22.7.2026</time> I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet</change>
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  </header>
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    <prev id="881cd6f2" bez="§ 6a" target="6a" title="Bedingungen für den Erhalt einer Unternehmensgenehmigung"/>
    <index id="b2c1841d" bez="§ 6b" target="6b" title="Anforderungen an die Zuverlässigkeit"/>
    <next id="780686c4" bez="§ 6c" target="6c" title="Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit"/>
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  <main title="Anforderungen an die Zuverlässigkeit">
    <p nr="1">Die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen und das Unternehmen müssen zuverlässig sein.</p>
    <p nr="2">Eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person gilt insbesondere dann nicht als zuverlässig, wenn sie <dl><dt>1.</dt><dd>rechtskräftig wegen Straftaten, einschließlich in Verkehrsvorschriften aufgeführter Verstöße, oder</dd><dt>2.</dt><dd>wegen schwerer oder wiederholter Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht, oder</dd><dt>3.</dt><dd>im Falle eines Unternehmens, das einen grenzüberschreitenden Güterverkehr, der Zollverfahren unterliegt, zu betreiben wünscht, wegen schwerer oder wiederholter Verstöße gegen zollrechtliche Pflichten, oder</dd><dt>4.</dt><dd>wegen schwerer oder wiederholter Verstöße gegen Pflichten, die sich aus allgemein verbindlichen Tarifverträgen ergeben,</dd></dl>zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.</p>
    <p nr="3">Ein Unternehmen gilt insbesondere dann nicht als zuverlässig, wenn gegen dieses eine Geldbuße von mehr als einhunderttausend Euro <dl><dt>1.</dt><dd>wegen schwerwiegender Gesetzesverstöße, einschließlich in Verkehrsvorschriften aufgeführter Verstöße, oder</dd><dt>2.</dt><dd>wegen schwerer oder wiederholter Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht, oder</dd><dt>3.</dt><dd>im Falle eines Unternehmens, das einen grenzüberschreitenden Güterverkehr, der Zollverfahren unterliegt, zu betreiben wünscht, wegen schwerer oder wiederholter Verstöße gegen zollrechtliche Pflichten oder</dd><dt>4.</dt><dd>wegen schwerer oder wiederholter Verstöße gegen Pflichten, die sich aus allgemein verbindlichen Tarifverträgen ergeben,</dd></dl>bestandskräftig festgesetzt wurde.</p>
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