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<jur id="e0ef0bd0" lastmod="2026-05-26T05:00:59+00:00">
  <header short="AGG" amtabk="AGG" norm="agg" title="Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 15</a> G v. <time datetime="2023-12-22">22.12.2023</time> I Nr. 414</change>
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  </header>
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    <prev id="0032f1f0" bez="§ 24" target="24" title="Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse"/>
    <index id="e0ef0bd0" bez="§ 25" target="25" title="Antidiskriminierungsstelle des Bundes"/>
    <next id="064a049d" bez="§ 26" target="26" title="Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen"/>
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    <section bez="Abschnitt 6" title="Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung"/>
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  <main title="Antidiskriminierungsstelle des Bundes">
    <p nr="1">Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird unbeschadet der Zuständigkeit der Beauftragten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung die Stelle des Bundes zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in <a>§ 1</a> genannten Grundes (Antidiskriminierungsstelle des Bundes) errichtet.</p>
    <p nr="2">Der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Sie ist im Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem eigenen Kapitel auszuweisen.</p>
    <p nr="3">Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird von der oder dem Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung geleitet.</p>
  </main>
</jur>
