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<jur id="461d3143" lastmod="2026-05-26T05:01:25+00:00">
  <header short="AGG" amtabk="AGG" norm="agg" title="Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 15</a> G v. <time datetime="2023-12-22">22.12.2023</time> I Nr. 414</change>
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  </header>
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    <prev id="3e101958" bez="§ 26a" target="26a" title="Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung"/>
    <index id="461d3143" bez="§ 26b" target="26b" title="Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung"/>
    <next id="ce0a496e" bez="§ 26c" target="26c" title="Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid"/>
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    <section bez="Abschnitt 6" title="Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung"/>
  </scope>
  <main title="Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung">
    <p nr="1">Die Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung beträgt fünf Jahre.</p>
    <p nr="2">Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.</p>
    <p nr="3">Kommt vor Ende des Amtsverhältnisses eine Neuwahl nicht zustande, so führt die oder der bisherige Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung auf Ersuchen der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten die Geschäfte bis zur Neuwahl fort.</p>
  </main>
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