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<jur id="b6076175" lastmod="2026-05-26T05:01:26+00:00">
  <header short="AGG" amtabk="AGG" norm="agg" title="Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 15</a> G v. <time datetime="2023-12-22">22.12.2023</time> I Nr. 414</change>
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    <prev id="ce0a496e" bez="§ 26c" target="26c" title="Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid"/>
    <index id="b6076175" bez="§ 26d" target="26d" title="Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung"/>
    <next id="1e4ef9ed" bez="§ 26e" target="26e" title="Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung"/>
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    <section bez="Abschnitt 6" title="Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung"/>
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  <main title="Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung">
    <p nr="1">Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung darf keine Handlungen vornehmen, die mit den Aufgaben des Amtes nicht zu vereinbaren sind.</p>
    <p nr="2">Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung darf während der Amtszeit und während einer anschließenden Geschäftsführung keine anderen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Amt nicht zu vereinbaren sind, unabhängig davon, ob es entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeiten sind. Insbesondere darf sie oder er <dl><dt>1.</dt><dd>kein besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben,</dd><dt>2.</dt><dd>nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens, nicht einer Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören und</dd><dt>3.</dt><dd>nicht gegen Entgelt außergerichtliche Gutachten abgeben.</dd></dl></p>
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