<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="513b850e" lastmod="2026-09-25T14:45:37+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/aivblehrv/xml.zip" source-checked-at="2026-10-16T05:53:49+00:00" source-sha256="24185f5e27e476a2b67e9bb4213413807b8c1593f77f2e09f6440ea4421ede2f" source-last-modified="Thu, 24 Sep 2026 20:00:06 GMT">
  <header short="AIVBLehrV" amtabk="AIVBLehrV" norm="aivblehrv" title="Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung">
    <changes/>
  </header>
  <nav>
    <prev id="2936ad15" bez="§ 3" target="3" title="Vorbereitungsdienstverordnung"/>
    <index id="513b850e" bez="§ 4" target="4" title="Dienstaufgaben"/>
    <next id="d92cfd23" bez="§ 5" target="5" title="Überwachung, Anwendung und Auslegung der Regelungen über die Jahreslehrverpflichtung"/>
  </nav>
  <scope/>
  <main title="Dienstaufgaben">
    <p nr="1">Zu den Dienstaufgaben des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals gehören sämtliche Tätigkeiten in Lehre und anwendungsbezogener Forschung, die mit dem wissenschaftlichen Lehrbetrieb zusammenhängen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere: <dl><dt>1.</dt><dd>die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen des Studiums und von weiteren Bildungsmaßnahmen im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung jeweils einschließlich der Vor- und Nachbereitung, der Erstellung persönlicher Lehrmaterialien und der Übernahme von Vertretungen,</dd><dt>2.</dt><dd>das Erstellen von studienbegleitenden Leistungstests mit Lösungsskizzen, einschließlich der Mitwirkung bei der Überarbeitung bereits erstellter Leistungstests, sowie das Korrigieren von studienbegleitenden Leistungstests,</dd><dt>3.</dt><dd>die Durchführung von Modulprüfungen sowie entsprechender Teilprüfungen,</dd><dt>4.</dt><dd>der Entwurf von Modulprüfungs-, Zwischenprüfungs- oder Abschlussprüfungsklausuren mit Lösungsskizzen,</dd><dt>5.</dt><dd>der Einsatz als Prüfungskommissionsmitglied bei laufbahnrechtlichen Prüfungen, einschließlich der damit verbundenen Prüfungs- und Korrekturleistungen,</dd><dt>6.</dt><dd>der Einsatz in mündlichen Auswahlverfahren,</dd><dt>7.</dt><dd>der Einsatz als Aufsicht in Klausuren,</dd><dt>8.</dt><dd>die Vergabe, Betreuung und Bewertung von Diplom- Bachelor-, Master- oder vergleichbaren Studienabschlussarbeiten, einschließlich der mündlichen Prüfungsanteile,</dd><dt>9.</dt><dd>die veranstaltungsbegleitende fachliche Beratung der Studierenden,</dd><dt>10.</dt><dd>die Mitwirkung an Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der Lehre,</dd><dt>11.</dt><dd>die Weiterentwicklung der Studienpläne und Modulhandbücher,</dd><dt>12.</dt><dd>die Erstellung, Aktualisierung und Erweiterung des Angebots an digitalen sowie sonstigen Lehr- und Lernmaterialien,</dd><dt>13.</dt><dd>die Betreuung der Lehrbeauftragten,</dd><dt>14.</dt><dd>die Tätigkeit im Rahmen von Mentoren- und Mentee-Programmen,</dd><dt>15.</dt><dd>die Teilnahme an Dienstbesprechungen sowie die Vornahme von Verwaltungstätigkeiten im Kontext der Lehre und Lehrverwaltung,</dd><dt>16.</dt><dd>die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule,</dd><dt>17.</dt><dd>die Teilnahme an Veranstaltungen und sonstigen Praxiseinsätzen zur eigenen dienstlichen Fortbildung,</dd><dt>18.</dt><dd>die Erstellung von Gutachten und die Ausführung von Sonderaufträgen sowie die Mitarbeit in Projekten, die im Kontext zum Berufsbild und zur Expertise des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals stehen,</dd><dt>19.</dt><dd>die Wahrnehmung anwendungsbezogener Forschungs- und Entwicklungsaufgaben,</dd><dt>20.</dt><dd>Lehrtätigkeiten im Bereich der Fortbildung und Weiterbildung und</dd><dt>21.</dt><dd>die fachliche Betreuung sowie die Nutzung von grundlegender IT-Infrastruktur, soweit diese Grundfertigkeiten betreffen und für die Durchführung der Lehre unmittelbar erforderlich sind.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Die Jahreslehrverpflichtung nach <a>§ 3 Absatz 1 und 3</a> der Allgemeinen Lehrverpflichtungsverordnung ist vorrangig vor allen anderen Dienstaufgaben zu erfüllen.</p>
    <p nr="3">Die Lehrenden haben bei der Abrechnung ihres Deputats mitzuwirken. Die Mitwirkung umfasst die Angabe anrechenbarer Leistungen sowie deren gewissenhafte Prüfung und die Bestätigung der Richtigkeit der Angaben.</p>
  </main>
</jur>
