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<jur id="e2be0b62" lastmod="2026-04-11T17:16:10+00:00">
  <header short="AktG" amtabk="AktG" norm="aktg" title="Aktiengesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 23</a> G v. <time datetime="2026-02-04">4.2.2026</time> I Nr. 33</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="439b39c5" bez="§ 38" target="38" title="Prüfung durch das Gericht"/>
    <index id="e2be0b62" bez="§ 39" target="39" title="Inhalt der Eintragung"/>
    <next id="0029f680" bez="§ 40" target="40" title="(weggefallen)"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Erstes Buch" title="Aktiengesellschaft"/>
    <section bez="Zweiter Teil" title="Gründung der Gesellschaft"/>
  </scope>
  <main title="Inhalt der Eintragung">
    <p nr="1">Bei der Eintragung der Gesellschaft sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft, eine inländische Geschäftsanschrift, der Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Grundkapitals, der Tag der Feststellung der Satzung und die Vorstandsmitglieder anzugeben. Wenn eine Person, die für Willenserklärungen und Zustellungen an die Gesellschaft empfangsberechtigt ist, mit einer inländischen Anschrift zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird, sind auch diese Angaben einzutragen; Dritten gegenüber gilt die Empfangsberechtigung als fortbestehend, bis sie im Handelsregister gelöscht und die Löschung bekannt gemacht worden ist, es sei denn, dass die fehlende Empfangsberechtigung dem Dritten bekannt war. Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis die Vorstandsmitglieder haben.</p>
    <p nr="2">Enthält die Satzung Bestimmungen über die Dauer der Gesellschaft oder über das genehmigte Kapital, so sind auch diese Bestimmungen einzutragen.</p>
  </main>
</jur>
