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<jur id="0c57138b" lastmod="2026-05-26T10:45:11+00:00">
  <header short="ALG" amtabk="ALG" norm="alg" title="Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 11 Abs. 11</a> G v. <time datetime="2026-04-16">16.4.2026</time> I Nr. 107</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="87a674b3" bez="§ 79" target="79" title="Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren"/>
    <index id="0c57138b" bez="§ 80" target="80" title="Ausgaben für Teilhabe sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe"/>
    <next id="f8558a04" bez="§ 82" target="82" title="Grundsatz"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Viertes Kapitel" title="Finanzierung"/>
    <section bez="Dritter Abschnitt" title="Beteiligung des Bundes, Ausgabenbegrenzung"/>
    <section bez="Zweiter Unterabschnitt" title="Ausgabenbegrenzung"/>
  </scope>
  <main title="Ausgaben für Teilhabe sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe">
    <p nr="1">Die jährlichen Ausgaben der landwirtschaftlichen Alterskasse für Leistungen zur Teilhabe sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe werden entsprechend der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (<a>§ 68 Abs. 2 Satz 1</a> des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) und der voraussichtlichen Entwicklung der Zahl der Versicherten, die zugleich nach <a>§ 2</a> des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte versichert sind, festgesetzt. In der Zeit vom <time datetime="2014-01-01">1. Januar 2014</time> bis zum <time datetime="2050-12-31">31. Dezember 2050</time> werden die jährlichen Ausgaben nach Satz 1 unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Demografiekomponente fortgeschrieben; <a>§ 287b</a> des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ist entsprechend anzuwenden. Überschreiten die Ausgaben am Ende eines Kalenderjahres den für dieses Kalenderjahr jeweils bestimmten Betrag, wird der sich für das zweite Kalenderjahr nach dem Jahr der Überschreitung der Ausgaben nach Satz 1 ergebende Betrag entsprechend vermindert.</p>
    <p nr="2">Die landwirtschaftliche Alterskasse darf Mittel für Bauvorhaben im Bereich der Teilhabe nicht aufwenden.</p>
  </main>
</jur>
