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  <header short="AltholzV" amtabk="AltholzV" norm="altholzv" title="Altholzverordnung">
    <long>Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 120</a> V v. <time datetime="2020-06-19">19.6.2020</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl120s1328.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2020 S. 1328" type="application/pdf" rel="external noopener">1328</a></change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="6ec3937a" bez="§ 10" target="10" title="Pflichten der Erzeuger und Besitzer zur Getrennthaltung von Altholz"/>
    <index id="9ad2d10d" bez="§ 11" target="11" title="Hinweis- und Kennzeichnungspflichten"/>
    <next id="c063e959" bez="§ 12" target="12" title="Betriebstagebuch"/>
  </nav>
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  <main title="Hinweis- und Kennzeichnungspflichten">
    <p nr="1">Wer Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zuführt, hat das angelieferte Altholz nach Altholzkategorie und Menge zu deklarieren. Für die Deklaration des Altholzes ist der Anlieferungsschein gemäß Anhang VI zu verwenden.</p>
    <p nr="2">Der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage darf das Altholz nur entgegennehmen, wenn ihm ein Anlieferungsschein ausgehändigt wird.</p>
    <p nr="3">Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Anlieferung von Kleinmengen bis zu 100 Kilogramm.</p>
    <p nr="4">Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann die Deklaration von Altholz auch mit Hilfe von Praxisbelegen, insbesondere von Liefer- und Wiegescheinen geführt werden, wenn diese Belege die zur Deklaration erforderlichen Angaben enthalten.</p>
    <p nr="5">Sind über die Entsorgung von Altholz Begleit- oder Übernahmescheine nach der Nachweisverordnung zu führen, so kann die Deklaration des Altholzes auch im Feld "Frei für Vermerke" des Begleit- oder Übernahmescheines erfolgen. Absatz 4 gilt entsprechend. Die Bestimmungen zur elektronischen Nachweisführung nach der Nachweisverordnung finden entsprechende Anwendung.</p>
  </main>
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