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  <header short="AltvPIBV" amtabk="AltvPIBV" norm="altvpibv" title="Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung">
    <long>Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 1</a> V v. <time datetime="2021-11-12">12.11.2021</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl121s4921.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2021 S. 4921" type="application/pdf" rel="external noopener">4921</a></change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="435f3a21" bez="§ 4" target="4" title="Wesentliche Bestandteile des Vertrags"/>
    <index id="3b52123a" bez="§ 5" target="5" title="Chancen-Risiko-Klassen"/>
    <next id="fdf92ee8" bez="§ 6" target="6" title="Effektiver Jahreszins"/>
  </nav>
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  <main title="Chancen-Risiko-Klassen">
    <p nr="1">Altersvorsorge- und Basisrentenverträge sind nach <a>§ 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7</a> des Gesetzes in Chancen-Risiko-Klassen (CRK) einzuordnen (Klassifizierung). Dies gilt nicht für Altersvorsorgeverträge in Form eines Darlehens, Altersvorsorgeverträge im Sinne des <a>§ 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3</a> des Gesetzes und Basisrentenverträge nach <a>§ 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b</a> Doppelbuchstabe bb des Einkommensteuergesetzes.</p>
    <p nr="2">Die Klassifizierung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Simulationsverfahrens nach <a>§ 3 Absatz 2 Satz 2</a> des Gesetzes in die CRK 1 bis 5, wobei CRK 1 die niedrigste und CRK 5 die höchste Chancen-Risiko-Klasse darstellt. Dabei ist für jede der vier Vertragslaufzeiten 12, 20, 30 und 40 Jahre eine Chancen-Risiko-Klasse zu ermitteln. Liegt eine der genannten Vertragslaufzeiten unterhalb der Mindestlaufzeit des angebotenen Tarifs, so muss für diese Vertragslaufzeit keine Chancen-Risiko-Klasse ermittelt werden. Ergibt sich nach der Ermittlung einer Chancen-Risiko-Klasse nach den Sätzen 1 und 2 und der Anwendung der weitergehenden Kriterien nach Absatz 4, dass für mindestens eine individuelle Vertragslaufzeit innerhalb der Laufzeitgruppen nach Satz 5 nicht alle Kriterien erfüllt sind, wird der Tarif in der betroffenen Laufzeitgruppe in die nächsthöhere Chancen-Risiko-Klasse eingeordnet, für die alle weitergehenden Kriterien erfüllt sind. Im Produktinformationsblatt ist bei einer geplanten Vertragslaufzeit <dl><dt>1.</dt><dd>von höchstens 12 Jahren die Chancen-Risiko-Klasse auszuweisen, die für eine Vertragslaufzeit von 12 Jahren ermittelt wurde,</dd><dt>2.</dt><dd>von mehr als 12 bis höchstens 20 Jahren die Chancen-Risiko-Klasse auszuweisen, die für eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren ermittelt wurde,</dd><dt>3.</dt><dd>von mehr als 20 bis höchstens 30 Jahren die Chancen-Risiko-Klasse auszuweisen, die für eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren ermittelt wurde, und</dd><dt>4.</dt><dd>von mehr als 30 Jahren die Chancen-Risiko-Klasse auszuweisen, die für eine Vertragslaufzeit von 40 Jahren ermittelt wurde.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Die Klassifizierung ist regelmäßig zu überprüfen. Der Anbieter kann innerhalb von sechs Monaten ab der Bekanntgabe <dl><dt>1.</dt><dd>der erstmaligen Klassifizierung oder</dd><dt>2.</dt><dd>des Ergebnisses der Überprüfung</dd></dl>den Verzicht auf weitere Überprüfungen nach Satz 1 beantragen, wenn er bei Stellung des Verzichtsantrags einen Zeitpunkt innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt nach Nummer 1 oder Nummer 2 festlegt, ab dem auf der Basis der Klassifizierung keine neuen zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträge vertrieben werden.</p>
    <p nr="4">Die für die Klassifizierung anzuwendenden weitergehenden Kriterien sowie der im Produktinformationsblatt zu verwendende Beschreibungstext der Chancen-Risiko-Klassen sind Bestandteil der Festlegung des Simulationsverfahrens. Die Kriterien und der Beschreibungstext werden mindestens auf den Internetseiten der Produktinformationsstelle Altersvorsorge veröffentlicht.</p>
  </main>
</jur>
