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<jur id="42c1bb77" lastmod="2026-09-18T16:40:25+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/altvpibv/xml.zip" source-checked-at="2026-10-22T13:04:32+00:00" source-sha256="34c6b8809a4d529865399b3353d4df8ce509ff3f85f48ccf97a50a008056d9dd" source-last-modified="Fri, 27 May 2022 19:25:52 GMT">
  <header short="AltvPIBV" amtabk="AltvPIBV" norm="altvpibv" title="Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung">
    <long>Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 1</a> V v. <time datetime="2021-11-12">12.11.2021</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl121s4921.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2021 S. 4921" type="application/pdf" rel="external noopener">4921</a></change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="66a3b0f4" bez="§ 7" target="7" title="Kostenangabe"/>
    <index id="42c1bb77" bez="§ 8" target="8" title="Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis"/>
    <next id="b7a0a762" bez="§ 9" target="9" title="Annahmen für die Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis"/>
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  <main title="Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis">
    <p>Die Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis nach <a>§ 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10</a> des Gesetzes müssen Folgendes beinhalten: <dl><dt>1.</dt><dd>das zu Vertragsbeginn garantierte Kapital, das zu Beginn der Auszahlungsphase für die Leistungserbringung in der Auszahlungsphase zur Verfügung steht,</dd><dt>2.</dt><dd>die zu Vertragsbeginn garantierte monatliche Leistung ab Beginn der Auszahlungsphase als Gesamtbetrag und als Betrag pro 10 000 Euro des angesparten Kapitals; steht die garantierte monatliche Leistung noch nicht fest, sind die Gründe hierfür anzugeben und es ist auf Kosten hinzuweisen, die für die Verrentung des Kapitals und in der Auszahlungsphase anfallen,</dd><dt>3.</dt><dd>die Minderung der Wertentwicklung des Vertrags bis zum Beginn der Auszahlungsphase durch Kosten in Prozentpunkten (Effektivkosten) bei einer Wertentwicklung nach <a>§ 10 Absatz 1</a>,</dd><dt>4.</dt><dd>eine Erläuterung der Effektivkosten nach Nummer 3,</dd><dt>5.</dt><dd>das zu Beginn der Auszahlungsphase nach Abzug der Kosten zur Verfügung stehende Kapital einschließlich Überschussanteilen, das sich bei den vorgegebenen Wertentwicklungen nach <a>§ 10 Absatz 2</a> unter Berücksichtigung der Beitragszusage nach <a>§ 1 Satz 1 Nummer 3</a> des Gesetzes sowie weiterer Leistungsversprechen ergibt,</dd><dt>6.</dt><dd>die zu Beginn der Auszahlungsphase nach Abzug der Kosten berechnete monatliche Leistung einschließlich Überschussanteilen, die sich bei den vorgegebenen Wertentwicklungen nach <a>§ 10 Absatz 2</a> unter Berücksichtigung der Beitragszusage nach <a>§ 1 Satz 1 Nummer 3</a> des Gesetzes sowie weiterer Leistungsversprechen ergibt, sofern die Leistung bereits bezifferbar ist.</dd></dl></p>
  </main>
</jur>
