<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="6c59a50a" lastmod="2026-04-12T19:04:15+00:00">
  <header short="AltZertG" amtabk="AltZertG" norm="altzertg" title="Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz">
    <long>Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 5</a> G v. <time datetime="2023-10-25">25.10.2023</time> I Nr. 294</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="e0434a1e" bez="§ 3a" target="3a" title="Produktinformationsstelle Altersvorsorge"/>
    <index id="6c59a50a" bez="§ 4" target="4" title="Antrag, Ergänzungsanforderungen, Ergänzungsanzeigen, Ausschlussfristen"/>
    <next id="047db81b" bez="§ 5" target="5" title="Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen"/>
  </nav>
  <scope/>
  <main title="Antrag, Ergänzungsanforderungen, Ergänzungsanzeigen, Ausschlussfristen">
    <p nr="1">Die Zertifizierung erfolgt auf Antrag des Anbieters. Mit dem Antrag sind vorzulegen: <dl><dt>1.</dt><dd>Unterlagen, die belegen, dass die Vertragsbedingungen nach <a>§ 1 Abs. 3</a> oder <a>§ 2 Abs. 3</a> zertifizierbar sind;</dd><dt>2.</dt><dd>eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde über den Umfang der Erlaubnis und bei Unternehmen im Sinne des <a>§ 1 Absatz 2 Satz 2</a> zusätzlich über den Umfang der Aufsicht und die Höhe des Anfangskapitals (<a>§ 1 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 und 2</a>); bei einem Anbieter im Sinne des <a>§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4</a> sind anstelle der Bescheinigung ein Registerauszug, die Satzung und die gutachterliche Äußerung des Prüfungsverbands nach <a>§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4</a> beizufügen.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Auf Antrag eines Spitzenverbandes der in <a>§ 1 Abs. 2</a> genannten Anbieter kann die Zertifizierung eines ausschließlich als Muster verwendbaren Vertrages erfolgen. Mit dem Antrag sind die Unterlagen vorzulegen, die belegen, dass die Vertragsbedingungen des Mustervertrags nach <a>§ 1 Abs. 3</a> oder <a>§ 2 Abs. 3</a> zertifizierbar sind.</p>
    <p nr="3">Ein Spitzenverband der in <a>§ 1 Abs. 2</a> genannten Anbieter kann als Bevollmächtigter seiner Mitgliedsunternehmen für diese die Anträge nach Absatz 1 stellen. Von der Vorlage der Unterlagen nach <dl><dt>1.</dt><dd>Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 kann abgesehen werden, wenn es sich bei dem Vertrag um einen bereits zertifizierten Mustervertrag nach Absatz 2 handelt;</dd><dt>2.</dt><dd>Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 kann abgesehen werden, wenn der Spitzenverband schriftlich versichert, dass ihm für sein Mitgliedsunternehmen die dort genannte Bescheinigung vorliegt.</dd></dl>Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen der Zertifizierungsstelle seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen sowie die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 vorzulegen.</p>
    <p nr="4">Die Gebühr nach <a>§ 12</a> ist bei Stellung des Antrags zu entrichten.</p>
    <p nr="5">Fehlende Angaben oder Unterlagen fordert die Zertifizierungsstelle innerhalb von drei Monaten als Ergänzungsanzeige an (Ergänzungsanforderung). Innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Ergänzungsanforderung ist die Ergänzungsanzeige der Zertifizierungsstelle zu erstatten; andernfalls lehnt die Zertifizierungsstelle den Zertifizierungsantrag ab. Die Frist nach Satz 2 ist eine Ausschlussfrist.</p>
  </main>
</jur>
