<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="7ac8d1d5" lastmod="2026-09-18T16:50:57+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/xml.zip" source-checked-at="2026-09-20T16:42:00+00:00" source-sha256="7451b4293ce3d5e747978077c1228c2eb8bfae08bef084e3524a5315f03f908b" source-last-modified="Mon, 31 Aug 2026 19:55:08 GMT">
  <header short="AO 1977" amtabk="AO" norm="ao_1977" title="Abgabenordnung">
    <changes>
      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="2025-01-23">23.1.2025</time> I Nr. 24;</change>
      <change type="Stand">zuletzt geändert durch <a>Art. 15 Abs. 6</a> G v. <time datetime="2026-07-03">3.7.2026</time> I Nr. 199</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="99212be4" bez="§ 107" target="107" title="Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen"/>
    <index id="7ac8d1d5" bez="§ 108" target="108" title="Fristen und Termine"/>
    <next id="693b7bd2" bez="§ 109" target="109" title="Verlängerung von Fristen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Dritter Teil" title="Allgemeine Verfahrensvorschriften"/>
    <section bez="Erster Abschnitt" title="Verfahrensgrundsätze"/>
    <section bez="4. Unterabschnitt" title="Fristen, Termine, Wiedereinsetzung"/>
  </scope>
  <main title="Fristen und Termine">
    <p nr="1">Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die <a>§§ 187 bis 193</a> des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, soweit nicht durch die Absätze 2 bis 5 etwas anderes bestimmt ist.</p>
    <p nr="2">Der Lauf einer Frist, die von einer Behörde gesetzt wird, beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, außer wenn der betroffenen Person etwas anderes mitgeteilt wird.</p>
    <p nr="3">Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.</p>
    <p nr="4">Hat eine Behörde Leistungen nur für einen bestimmten Zeitraum zu erbringen, so endet dieser Zeitraum auch dann mit dem Ablauf seines letzten Tages, wenn dieser auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt.</p>
    <p nr="5">Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.</p>
    <p nr="6">Ist eine Frist nach Stunden bestimmt, so werden Sonntage, gesetzliche Feiertage oder Sonnabende mitgerechnet.</p>
  </main>
</jur>
