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<jur id="e70f9ade" lastmod="2026-09-18T17:00:24+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/xml.zip" source-checked-at="2026-09-20T16:42:00+00:00" source-sha256="7451b4293ce3d5e747978077c1228c2eb8bfae08bef084e3524a5315f03f908b" source-last-modified="Mon, 31 Aug 2026 19:55:08 GMT">
  <header short="AO 1977" amtabk="AO" norm="ao_1977" title="Abgabenordnung">
    <changes>
      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="2025-01-23">23.1.2025</time> I Nr. 24;</change>
      <change type="Stand">zuletzt geändert durch <a>Art. 15 Abs. 6</a> G v. <time datetime="2026-07-03">3.7.2026</time> I Nr. 199</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="f99bc88f" bez="§ 36" target="36" title="Erlöschen der Vertretungsmacht"/>
    <index id="e70f9ade" bez="§ 37" target="37" title="Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis"/>
    <next id="2898df19" bez="§ 38" target="38" title="Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Zweiter Teil" title="Steuerschuldrecht"/>
    <section bez="Zweiter Abschnitt" title="Steuerschuldverhältnis"/>
  </scope>
  <main title="Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis">
    <p nr="1">Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.</p>
    <p nr="2">Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags. Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt. Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner.</p>
  </main>
</jur>
