<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="f376535a" lastmod="2026-09-18T17:15:34+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/asg/xml.zip" source-checked-at="2026-09-21T22:51:59+00:00" source-sha256="440b03a59c98b1a2a8165bac1383fcad6b698ffb3dba65f46b23f3335c054e7d" source-last-modified="Thu, 18 Jun 2026 19:55:13 GMT">
  <header short="ASG" amtabk="ASG" norm="asg" title="Arbeitssicherstellungsgesetz">
    <long>Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 13</a> G v. <time datetime="2025-12-22">22.12.2025</time> I Nr. 370</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="358dbca2" bez="§ 13" target="13" title="Verpflichtungsbescheid"/>
    <index id="f376535a" bez="§ 14" target="14" title="Inhalt des durch Verpflichtung begründeten Arbeitsverhältnisses"/>
    <next id="3786db02" bez="§ 15" target="15" title="Einfluß der Verpflichtung auf ein Arbeits- oder Vertragsverhältnis in der privaten Wirtschaft"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Dritter Abschnitt" title="Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten"/>
    <section bez="2. Unterabschnitt" title="Rechtsstellung der verpflichteten Person"/>
  </scope>
  <main title="Inhalt des durch Verpflichtung begründeten Arbeitsverhältnisses">
    <p nr="1">Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis richten sich nach den Bedingungen, die im Betrieb, in der Dienststelle oder in entsprechenden Betrieben oder Dienststellen für Arbeitsleistungen vergleichbarer Art üblich sind; bei dem Arbeitgeber bestehende Regelungen über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung werden nicht angewendet. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die aus der An- und Abreise entstehenden notwendigen Aufwendungen einschließlich der Umzugskosten zu erstatten und ihm eine Trennungsentschädigung zu zahlen.</p>
    <p nr="2">Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Voraussetzungen, Höhe und Umfang der Trennungsentschädigung und den Ersatz von Umzugskosten zu erlassen.</p>
  </main>
</jur>
