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  <header short="AtVfV" amtabk="AtVfV" norm="atvfv" title="Atomrechtliche Verfahrensverordnung">
    <long>Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes</long>
    <changes>
      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="1995-02-03">3.2.1995</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl195s0180.pdf" title="Bundesgesetzblatt 1995 S. 180" type="application/pdf" rel="external noopener">180</a></change>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 16</a> V v. <time datetime="2024-12-11">11.12.2024</time> I Nr. 411</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="fca88aed" bez="§ 15" target="15" title="Entscheidung"/>
    <index id="2664e7f4" bez="§ 16" target="16" title="Inhalt des Genehmigungsbescheides"/>
    <next id="f9dc5269" bez="§ 17" target="17" title="Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Bescheids"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Vierter Abschnitt" title="Genehmigung"/>
  </scope>
  <main title="Inhalt des Genehmigungsbescheides">
    <p nr="1">Der Genehmigungsbescheid muß enthalten <dl><dt>1.</dt><dd>die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers,</dd><dt>2.</dt><dd>die Angabe, daß eine Genehmigung oder eine Teilgenehmigung erteilt wird, und die Angabe der Rechtsgrundlage,</dd><dt>3.</dt><dd>die genaue Bezeichnung des Gegenstandes der Genehmigung einschließlich des Standortes der Anlage,</dd><dt>4.</dt><dd>die Nebenbestimmungen zur Genehmigung,</dd><dt>5.</dt><dd>die Begründung, aus der die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe, die die Behörde auch im Hinblick auf die Beachtung von <a>§ 4</a> zu ihrer Entscheidung bewogen haben, und die Behandlung der Einwendungen hervorgehen sollen; die Begründung enthält auch eine Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Auswirkungen vermieden oder vermindert werden.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Der Genehmigungsbescheid soll enthalten <dl><dt>1.</dt><dd>den Hinweis, daß der Genehmigungsbescheid unbeschadet der Entscheidungen anderer Behörden ergeht, die für das Gesamtvorhaben auf Grund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften erforderlich sind, und</dd><dt>2.</dt><dd>die Rechtsbehelfsbelehrung.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Bei UVP-pflichtigen Vorhaben muss der Bescheid über die Angaben nach Absatz 1 und 2 hinaus zumindest folgende Angaben enthalten: <dl><dt>1.</dt><dd>eine Beschreibung der vorgesehenen umweltbezogenen Überwachungsmaßnahmen,</dd><dt>2.</dt><dd>eine Begründung, aus der die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe hervorgehen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben; hierzu gehören: <dl><dt>a)</dt><dd>Angaben über das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit,</dd><dt>b)</dt><dd>die zusammenfassende Darstellung nach <a>§ 14a Absatz 1</a>,</dd><dt>c)</dt><dd>die begründete Bewertung nach <a>§ 14a Absatz 2</a>,</dd><dt>d)</dt><dd>eine Erläuterung, auf welche Art und Weise die begründete Bewertung, insbesondere die Angaben des UVP-Berichts nach <a>§ 3 Absatz 2</a>, die behördlichen Stellungnahmen nach <a>§ 7 Absatz 4 Satz 1</a> des Atomgesetzes und die behördlichen Stellungnahmen nach <a>§ 7a</a> sowie die Einwendungen der Öffentlichkeit nach den <a>§§ 7 und 7a</a> in der Entscheidung berücksichtigt wurden oder auf welche Art und Weise ihnen anderweitig Rechnung getragen wurde.</dd></dl></dd></dl>Wird das Vorhaben nicht zugelassen, so müssen im Bescheid die dafür wesentlichen Gründe erläutert werden.</p>
  </main>
</jur>
