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  <header short="AusglBGG" amtabk="DbAG" norm="ausglbgg" title="Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz">
    <long>Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 25</a> G v. <time datetime="2019-12-12">12.12.2019</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl119s2652.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2019 S. 2652" type="application/pdf" rel="external noopener">2652</a></change>
    </changes>
  </header>
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    <index id="fa0a1eac" bez="§ 1" target="1" title="Anspruch"/>
    <next id="ada5d31c" bez="§ 1a" target="1a" title="Leistungsversagung und -entziehung"/>
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  <main title="Anspruch">
    <p nr="1">Anspruch auf einen Dienstbeschädigungsausgleich haben vom <time datetime="2002-03-01">1. März 2002</time> an Personen, die <dl><dt>1.</dt><dd>Ansprüche auf Dienstbeschädigungsvoll- oder -teilrenten (Dienstbeschädigungsrenten) aus einem Sonderversorgungssystem nach Anlage 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes nach dem ab dem <time datetime="1991-08-01">1. August 1991</time> geltenden Recht hatten oder auf Grund der Regelungen für die Sonderversorgungssysteme oder nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz wegen des Zusammentreffens mit anderen Leistungen oder wegen der Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr hatten,</dd><dt>2.</dt><dd>Ansprüche im Sinne der Nummer 1 nach dem ab dem <time datetime="1991-08-01">1. August 1991</time> geltenden Recht nicht mehr hatten, weil sie vor dem <time datetime="1990-05-19">19. Mai 1990</time> ihren gewöhnlichen Aufenthalt in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet verlegt haben.</dd></dl>Wurde am <time datetime="2002-02-28">28. Februar 2002</time> eine Dienstbeschädigungsrente nicht gezahlt, wird der Dienstbeschädigungsausgleich auf Antrag gezahlt.</p>
    <p nr="2">Personen, die einem Sonderversorgungssystem angehört und einen vor dessen Schließung verursachten Körper- oder Gesundheitsschaden erlitten haben, haben Anspruch auf Dienstbeschädigungsausgleich, wenn der anspruchsbegründende Zustand nach Schließung des Sonderversorgungssystems eingetreten ist.</p>
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