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<jur id="9dbdf62e" lastmod="2026-09-18T17:51:10+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/awp_dfortbv/xml.zip" source-checked-at="2026-10-24T15:42:10+00:00" source-sha256="4698862d676b47ce6e640f0d26fa2466f2ef59466033d7634cfdb6bf467391df" source-last-modified="Fri, 20 Mar 2020 20:25:07 GMT">
  <header short="AWPädFortbV" amtabk="AWPädFortbV" norm="awp_dfortbv" title="Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin">
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 49</a> V v. <time datetime="2019-12-09">9.12.2019</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl119s2153.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2019 S. 2153" type="application/pdf" rel="external noopener">2153</a></change>
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    <prev id="34b3c9a3" bez="§ 8" target="8" title="Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“"/>
    <index id="9dbdf62e" bez="§ 9" target="9" title="Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“"/>
    <next id="62f5916e" bez="§ 10" target="10" title="Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen"/>
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  <main title="Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“">
    <p>Im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Prozess einer Ausbilderfunktion im beruflichen Einsatzfeld in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen, seine Qualität zu sichern und zu optimieren. Dabei sollen die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, zielgruppenspezifischen und organisatorischen Gesichtspunkte abgewogen und berücksichtigt werden. Als Ausbilderfunktionen gelten Funktionen, soweit sie den unter <a>§ 1 Absatz 2</a> genannten Aufgaben entsprechen, wie: Ausbilderfunktionen in der betrieblichen Lehrwerkstatt, in der außerbetrieblichen Ausbildung benachteiligter Zielgruppen, in der überbetrieblichen Ausbildung, in der Koordination arbeitsprozessintegrierter Ausbildung und andere anleitende und beratende Ausbilderfunktionen.</p>
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