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  <header short="BAProVFFPrV" amtabk="BAProVFFPrV" norm="baprovffprv" title="Bachelor-Professional-Versicherungen-und-Finanzanlagen-Fortbildungsprüfungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen</long>
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    <prev id="bad0abbe" bez="§ 16" target="16" title="Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen"/>
    <index id="12993326" bez="§ 17" target="17" title="Zeugnisse"/>
    <next id="6a941b3d" bez="§ 18" target="18" title="Wiederholung von Prüfungsleistungen"/>
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  <main title="Zeugnisse">
    <p nr="1">Wer die Prüfung nach <a>§ 15 Absatz 1</a> bestanden hat, erhält von der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B.</p>
    <p nr="2">Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle sowie die Gesamtnote als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach <a>§ 16</a> ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der vergleichbaren Prüfung anzugeben.</p>
    <p nr="3">Die Zeugnisse können zusätzliche nicht amtliche Bemerkungen zur Information (Bemerkungen) enthalten, insbesondere <dl><dt>1.</dt><dd>über den erworbenen Abschluss oder</dd><dt>2.</dt><dd>auf Antrag der geprüften Person über während oder anlässlich der Fortbildung erworbene besondere oder zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.</dd></dl></p>
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