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  <header short="BBiG 2005" amtabk="BBiG" norm="bbig_2005" title="Berufsbildungsgesetz">
    <changes>
      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="2025-04-16">16.4.2025</time> I Nr. 117; 2025 I Nr. 129;</change>
      <change type="Stand">geändert durch <a>Art. 9</a> G v. <time datetime="2025-10-28">28.10.2025</time> I Nr. 259</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="a3ea5948" bez="§ 10" target="10" title="Vertrag"/>
    <index id="4003a379" bez="§ 11" target="11" title="Vertragsabfassung"/>
    <next id="53f0097e" bez="§ 12" target="12" title="Nichtige Vereinbarungen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 2" title="Berufsbildung"/>
    <section bez="Kapitel 1" title="Berufsausbildung"/>
    <section bez="Abschnitt 2" title="Berufsausbildungsverhältnis"/>
    <section bez="Unterabschnitt 1" title="Begründung des Ausbildungsverhältnisses"/>
  </scope>
  <main title="Vertragsabfassung">
    <p nr="1">Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 in Textform abzufassen. In die Vertragsabfassung sind mindestens aufzunehmen <dl><dt>1.</dt><dd>Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,</dd><dt>2.</dt><dd>Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,</dd><dt>3.</dt><dd>Beginn und Dauer der Berufsausbildung,</dd><dt>4.</dt><dd>die Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,</dd><dt>5.</dt><dd>Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,</dd><dt>6.</dt><dd>Dauer der Probezeit,</dd><dt>7.</dt><dd>Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt,</dd><dt>8.</dt><dd>Vergütung oder Ausgleich von Überstunden,</dd><dt>9.</dt><dd>Dauer des Urlaubs,</dd><dt>10.</dt><dd>Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,</dd><dt>11.</dt><dd>ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind,</dd><dt>12.</dt><dd>die Form des Ausbildungsnachweises nach <a>§ 13 Satz 2 Nummer 7</a>.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen die Vertragsabfassung unverzüglich nach deren Erstellung auszuhändigen oder nach Maßgabe des Satzes 2 zu übermitteln. Bei elektronischer Abfassung ist die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass die Empfänger und Empfängerinnen nach Satz 1 diese speichern und ausdrucken können. Ausbildende haben den Empfang durch die Empfänger und Empfängerinnen nach Satz 1 nachzuweisen. Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Ausbildende nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren.</p>
    <p nr="3">Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.</p>
    <p nr="4">(weggefallen)</p>
  </main>
  <footnotes>
    <footnote>
      <p>(+++ <a>§ 11 Abs. 1 Satz 2</a>: Zur Weiteranwendung in der bis zum <time datetime="2017-04-05">5.4.2017</time> geltenden Fassung vgl. <a>§ 103</a> (früher <a>§ 104</a>) +++)</p>
    </footnote>
  </footnotes>
</jur>
