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<jur id="64f4d25d" lastmod="2026-04-17T03:26:56+00:00">
  <header short="BDG" amtabk="BDG" norm="bdg" title="Bundesdisziplinargesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 6</a> G v. <time datetime="2024-07-19">19.7.2024</time> I Nr. 247</change>
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    <prev id="1cf9fa46" bez="§ 47" target="47" title="Beamtenbeisitzer"/>
    <index id="64f4d25d" bez="§ 48" target="48" title="Ausschluss von der Ausübung des Richteramts"/>
    <next id="7b9772b6" bez="§ 49" target="49" title="Nichtheranziehung eines Beamtenbeisitzers"/>
  </nav>
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    <section bez="Teil 4" title="Gerichtliches Verfahren"/>
    <section bez="Kapitel 1" title="Disziplinargerichtsbarkeit"/>
  </scope>
  <main title="Ausschluss von der Ausübung des Richteramts">
    <p nr="1">Ein Richter oder Beamtenbeisitzer ist von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn er <dl><dt>1.</dt><dd>durch das Dienstvergehen verletzt ist,</dd><dt>2.</dt><dd>Ehegatte, Lebenspartner oder gesetzlicher Vertreter des Beamten oder des Verletzten ist oder war,</dd><dt>3.</dt><dd>mit dem Beamten oder dem Verletzten in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war,</dd><dt>4.</dt><dd>in dem Disziplinarverfahren gegen den Beamten tätig war oder als Zeuge gehört wurde oder als Sachverständiger ein Gutachten erstattet hat,</dd><dt>5.</dt><dd>in einem wegen desselben Sachverhalts eingeleiteten Straf- oder Bußgeldverfahren gegen den Beamten beteiligt war,</dd><dt>6.</dt><dd>Dienstvorgesetzter des Beamten ist oder war oder bei einem Dienstvorgesetzten des Beamten mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten des Beamten befasst ist oder</dd><dt>7.</dt><dd>als Mitglied einer Personalvertretung in dem Disziplinarverfahren gegen den Beamten mitgewirkt hat.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Ein Beamtenbeisitzer ist auch ausgeschlossen, wenn er der Dienststelle des Beamten angehört.</p>
  </main>
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