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  <header short="BefBedV" amtabk="BefBedV" norm="befbedv" title="Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen">
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 5a</a> G v. <time datetime="2021-04-16">16.4.2021</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl121s0822.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2021 S. 822" type="application/pdf" rel="external noopener">822</a></change>
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  </header>
  <nav>
    <prev id="f91e7bcc" bez="§ 5" target="5" title="Zuweisen von Wagen und Plätzen"/>
    <index id="811353d7" bez="§ 6" target="6" title="Beförderungsentgelte, Fahrausweise"/>
    <next id="9fe02bdb" bez="§ 7" target="7" title="Zahlungsmittel"/>
  </nav>
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  <main title="Beförderungsentgelte, Fahrausweise">
    <p nr="1">Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten.</p>
    <p nr="2">Ist der Fahrgast beim Betreten des Fahrzeugs nicht mit einem für diese Fahrt gültigen Fahrausweis versehen, hat er unverzüglich und unaufgefordert den erforderlichen Fahrausweis zu lösen.</p>
    <p nr="3">Ist der Fahrgast beim Betreten des Fahrzeugs mit einem Fahrausweis versehen, der zu entwerten ist, hat er diesen dem Betriebspersonal unverzüglich und unaufgefordert zur Entwertung auszuhändigen; in Fahrzeugen mit Entwertern hat der Fahrgast den Fahrausweis entsprechend der Beförderungsstrecke unverzüglich zu entwerten und sich von der Entwertung zu überzeugen.</p>
    <p nr="4">Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und ihn dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen.</p>
    <p nr="5">Kommt der Fahrgast einer Pflicht nach den Absätzen 2 bis 4 trotz Aufforderung nicht nach, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts nach <a>§ 9</a> bleibt unberührt.</p>
    <p nr="6">Wagen oder Wagenteile im schaffnerlosen Betrieb dürfen nur von Fahrgästen mit hierfür gültigen Fahrausweisen benutzt werden.</p>
    <p nr="7">Beanstandungen des Fahrausweises sind sofort vorzubringen. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.</p>
  </main>
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