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  <header short="BehAppMstrV" amtabk="BehAppMstrV" norm="behappmstrv" title="Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung">
    <long>Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 79</a> V v. <time datetime="2022-01-18">18.1.2022</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl122s0039.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2022 S. 39" type="application/pdf" rel="external noopener">39</a></change>
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    <prev id="3f0e7ddb" bez="§ 7" target="7" title="Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I"/>
    <index id="19b97fd5" bez="§ 8" target="8" title="Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II"/>
    <next id="ee0d6a4d" bez="§ 9" target="9" title="Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II"/>
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  <main title="Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II">
    <p nr="1">Durch die Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den in Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 4 genannten Handlungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk zur Lösung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen anwenden kann.</p>
    <p nr="2">In jedem der nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder ist mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe zu bearbeiten. Die fallbezogenen Aufgaben sind handwerksspezifisch, wobei die in den Handlungsfeldern nach den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikationen auch handlungsfeldübergreifend verknüpft werden können: <dl><dt>1.</dt><dd>Konstruktion, Fertigung, GestaltungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, konstruktions- und fertigungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Behälter- und Apparatebauer-Betrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden: <dl><dt>a)</dt><dd>Behälter und Apparate sowie Kupferschmiedearbeiten, auch unter gestalterischen Aspekten, entwerfen,</dd><dt>b)</dt><dd>Konstruktionsunterlagen, insbesondere Funktionspläne, Stücklisten und Schweißpläne, unter Berücksichtigung eines Auftrags und einer Angebotskalkulation erstellen, analysieren, bewerten und korrigieren,</dd><dt>c)</dt><dd>Aufbau, Wirkungsweisen und Funktionen von Behältern und Apparaten beschreiben und bewerten,</dd><dt>d)</dt><dd>Konstruktionen und Abwicklungen für Behälter und Apparate beschreiben, auswählen, entwerfen und berechnen,</dd><dt>e)</dt><dd>Werkstoffe bestimmen und die Auswahl begründen; Materialbedarf berechnen sowie Materialzuschnitte zeichnerisch darstellen und rechnerisch ermitteln,</dd><dt>f)</dt><dd>Materialbe- und -verarbeitung im Fertigungsprozess unter Berücksichtigung des Werkstoffs und des Verwendungszwecks auswählen und die Auswahl begründen,</dd><dt>g)</dt><dd>Füge- und Umformtechniken, insbesondere von Metallen, Metall-Verbundstoffen und Kunststoffen, beschreiben und bewerten,</dd><dt>h)</dt><dd>Arten und Aufbringen von metallischen und nichtmetallischen Schutzüberzügen beschreiben, den jeweiligen Verwendungszwecken zuordnen und Zuordnung begründen,</dd><dt>i)</dt><dd>Verfahren der Oberflächen- und Wärmebehandlung sowie des Korrosionsschutzes beschreiben, den jeweiligen Verwendungszwecken zuordnen und Zuordnung begründen,</dd><dt>j)</dt><dd>Verfahren zur Bauteilprüfung beschreiben, auswählen und die Auswahl begründen;</dd></dl></dd><dt>2.</dt><dd>Montage und InstandhaltungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, montage- und instandhaltungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Behälter- und Apparatebauer-Betrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis f aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden: <dl><dt>a)</dt><dd>Montageverfahren unter Berücksichtigung eines Auftrags, einer Angebotskalkulation sowie von Funktionsplänen und Zeichnungen darstellen, auswählen und die Auswahl begründen,</dd><dt>b)</dt><dd>Fehler- und Störungssuche durchführen, Maßnahmen, Methoden und Alternativen für die Instandhaltung auswählen, Lösungen erarbeiten, korrigieren und begründen,</dd><dt>c)</dt><dd>Material bestimmen und Materialbedarf für Instandhaltung berechnen sowie Materialzuschnitte rechnerisch ermitteln,</dd><dt>d)</dt><dd>Maßnahmen zur Instandsetzung an Behältern und Apparaten unter Berücksichtigung von Besonderheiten bei bestehenden Anlagen, insbesondere von Werkstoffen und Materialien, beschreiben und bewerten,</dd><dt>e)</dt><dd>Maßnahmen zur Instandsetzung an Kupferschmiedearbeiten, insbesondere unter Beachtung des Denkmalschutzes, auswählen und die Auswahl begründen,</dd><dt>f)</dt><dd>Prüf- und Messverfahren sowie Prüf- und Messtechniken für Funktionsprüfungen, einschließlich Fehlersuchverfahren, auswählen und beurteilen; Prüf- und Messergebnisse bewerten und dokumentieren;</dd></dl></dd><dt>3.</dt><dd>AuftragsabwicklungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem Behälter- und Apparatebauer-Betrieb, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden: <dl><dt>a)</dt><dd>Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,</dd><dt>b)</dt><dd>Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, auch unter Berücksichtigung von energie- und ressourceneffizienten Aspekten; Angebotskalkulationen für unterschiedliche Auftragstypen durchführen,</dd><dt>c)</dt><dd>Unteraufträge vergeben und kontrollieren,</dd><dt>d)</dt><dd>Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Fertigungs-, Montage- und Instandhaltungstechnik, des Einsatzes von Personal, Material und Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,</dd><dt>e)</dt><dd>berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere die Haftung bei der Herstellung, der Montage und bei Dienstleistungen beurteilen,</dd><dt>f)</dt><dd>technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen zur <i>Arbeitsprozessplanung-</i> und -überwachung, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erstellen, bewerten und korrigieren,</dd><dt>g)</dt><dd>den auftragsbezogenen Einsatz von Personal, Material, Werkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,</dd><dt>h)</dt><dd>qualitätssichernde Aspekte bei der Auftragsannahme und der Durchführung von Aufträgen beschreiben,</dd><dt>i)</dt><dd>eine Nachkalkulation durchführen;</dd></dl></dd><dt>4.</dt><dd>Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Behälter- und Apparatebauer-Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden: <dl><dt>a)</dt><dd>betriebliche Kosten ermitteln; dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,</dd><dt>b)</dt><dd>betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,</dd><dt>c)</dt><dd>Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,</dd><dt>d)</dt><dd>Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen; Dokumentationen bewerten,</dd><dt>e)</dt><dd>Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbesondere in Abhängigkeit von Auftragslage und Auftragsabwicklung, begründen,</dd><dt>f)</dt><dd>betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,</dd><dt>g)</dt><dd>gewerkspezifische Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen,</dd><dt>h)</dt><dd>den Nutzen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen, insbesondere für Kundenbindung und -pflege sowie Warenwirtschaft, begründen,</dd><dt>i)</dt><dd>den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen auftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbesondere für die betriebsinterne Organisation sowie das betriebliche Personalwesen, aufzeigen und bewerten.</dd></dl></dd></dl></p>
  </main>
  <footnotes>
    <footnote>
      <p><a>§ 8 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f</a> Kursivdruck: Müsste richtig lauten "Arbeitsprozessplanung"</p>
    </footnote>
  </footnotes>
</jur>
