<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="5358abb2" lastmod="2026-04-14T22:12:41+00:00">
  <header short="BeschV 2013" amtabk="BeschV" norm="beschv_2013" title="Beschäftigungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 22</a> G v. <time datetime="2025-12-22">22.12.2025</time> I Nr. 355</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="b5fda4ff" bez="§ 11" target="11" title="Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche"/>
    <index id="5358abb2" bez="§ 12" target="12" title="Au-pair-Beschäftigungen"/>
    <next id="2b5583a9" bez="§ 13" target="13" title="Hausangestellte von Entsandten"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 3" title="Vorübergehende Beschäftigung"/>
  </scope>
  <main title="Au-pair-Beschäftigungen">
    <p>Die Zustimmung kann für Personen mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache erteilt werden, die unter 27 Jahre alt sind und in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, bis zu einem Jahr als Au-pair beschäftigt werden. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.</p>
  </main>
</jur>
