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<jur id="ab69f6ae" lastmod="2026-04-14T22:11:03+00:00">
  <header short="BeschV 2013" amtabk="BeschV" norm="beschv_2013" title="Beschäftigungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 22</a> G v. <time datetime="2025-12-22">22.12.2025</time> I Nr. 355</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="ccb72bf1" bez="§ 6" target="6" title="Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung"/>
    <index id="ab69f6ae" bez="§ 8" target="8" title="Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen"/>
    <next id="64feb369" bez="§ 9" target="9" title="Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 2" title="Qualifizierte Beschäftigungen"/>
  </scope>
  <main title="Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen">
    <p nr="1">Die Zustimmung kann für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach <a>§ 16a Absatz 1</a> des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.</p>
    <p nr="2">Die Zustimmung kann für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach <a>§ 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 2</a> des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.</p>
    <p nr="3">Ist für eine qualifizierte Beschäftigung <dl><dt>1.</dt><dd>die Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses im Sinne des <a>§ 18a</a> des Aufenthaltsgesetzes oder</dd><dt>2.</dt><dd>in einem im Inland reglementierten Beruf die Befugnis zur Berufsausübung notwendig</dd></dl>und ist hierfür eine vorherige befristete praktische Tätigkeit im Inland erforderlich, kann der Erteilung des Aufenthaltstitels für die Ausübung dieser befristeten Beschäftigung zugestimmt werden.</p>
  </main>
</jur>
