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  <header short="BetrVG" amtabk="BetrVG" norm="betrvg" title="Betriebsverfassungsgesetz">
    <changes>
      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="2001-09-25">25.9.2001</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl101s2518.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2001 S. 2518" type="application/pdf" rel="external noopener">2518</a></change>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> G v. <time datetime="2024-07-19">19.7.2024</time> I Nr. 248</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="4812fbd8" bez="§ 99" target="99" title="Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen"/>
    <index id="97aa4e45" bez="§ 100" target="100" title="Vorläufige personelle Maßnahmen"/>
    <next id="33c3899e" bez="§ 101" target="101" title="Zwangsgeld"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Vierter Teil" title="Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer"/>
    <section bez="Fünfter Abschnitt" title="Personelle Angelegenheiten"/>
    <section bez="Dritter Unterabschnitt" title="Personelle Einzelmaßnahmen"/>
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  <main title="Vorläufige personelle Maßnahmen">
    <p nr="1">Der Arbeitgeber kann, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, die personelle Maßnahme im Sinne des <a>§ 99 Abs. 1 Satz 1</a> vorläufig durchführen, bevor der Betriebsrat sich geäußert oder wenn er die Zustimmung verweigert hat. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Sach- und Rechtslage aufzuklären.</p>
    <p nr="2">Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unverzüglich von der vorläufigen personellen Maßnahme zu unterrichten. Bestreitet der Betriebsrat, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber die vorläufige personelle Maßnahme nur aufrechterhalten, wenn er innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats und die Feststellung beantragt, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.</p>
    <p nr="3">Lehnt das Gericht durch rechtskräftige Entscheidung die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ab oder stellt es rechtskräftig fest, dass offensichtlich die Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war, so endet die vorläufige personelle Maßnahme mit Ablauf von zwei Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung. Von diesem Zeitpunkt an darf die personelle Maßnahme nicht aufrechterhalten werden.</p>
  </main>
</jur>
