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  <header short="BetrVGDV1WO" amtabk="WO" norm="betrvgdv1wo" title="Wahlordnung">
    <long>Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> V v. <time datetime="2021-10-08">8.10.2021</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl121s4640.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2021 S. 4640" type="application/pdf" rel="external noopener">4640</a></change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="f1293324" bez="§ 8" target="8" title="Ungültige Vorschlagslisten"/>
    <index id="d5c2cdce" bez="§ 9" target="9" title="Nachfrist für Vorschlagslisten"/>
    <next id="202a24b2" bez="§ 10" target="10" title="Bekanntmachung der Vorschlagslisten"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Erster Teil" title=""/>
    <section bez="Zweiter Abschnitt" title="Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)"/>
    <section bez="Erster Unterabschnitt" title=""/>
  </scope>
  <main title="Nachfrist für Vorschlagslisten">
    <p nr="1">Ist nach Ablauf der in <a>§ 6 Abs. 1</a> genannten Frist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so hat dies der Wahlvorstand sofort in der gleichen Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird.</p>
    <p nr="2">Wird trotz Bekanntmachung nach Absatz 1 eine gültige Vorschlagsliste nicht eingereicht, so hat der Wahlvorstand sofort bekannt zu machen, dass die Wahl nicht stattfindet.</p>
  </main>
</jur>
