<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="493a85e5" lastmod="2026-04-15T17:45:00+00:00">
  <header short="BfAAWidVertrAnO" amtabk="BfAAWidVertrAnO" norm="bfaawidvertrano" title="Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung">
    <changes/>
  </header>
  <nav>
    <prev id="3137adfe" bez="§ 1" target="1" title="Zuständigkeiten für das Widerspruchsverfahren"/>
    <index id="493a85e5" bez="§ 2" target="2" title="Vertretung bei Klagen"/>
    <next id="21185da4" bez="§ 3" target="3" title="Beihilfefestsetzung"/>
  </nav>
  <scope/>
  <main title="Vertretung bei Klagen">
    <p>Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamts wird die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten übertragen, soweit das Bundesverwaltungsamt für den Erlass des Widerspruchsbescheids zuständig war. Die Bundesministerin oder der Bundesminister des Auswärtigen behält sich vor, im Einzelfall die Vertretung abweichend zu regeln oder selbst wahrzunehmen.</p>
  </main>
</jur>
