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  <header short="BinSchPersV" amtabk="BinSchPersV" norm="binschpersv" title="Binnenschiffspersonalverordnung">
    <long>Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2</a> V v. <time datetime="2025-12-17">17.12.2025</time> I Nr. 381</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="8661fc83" bez="§ 110" target="110" title="Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen"/>
    <index id="0e7684ae" bez="§ 111" target="111" title="Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten"/>
    <next id="767bacb5" bez="§ 112" target="112" title="Mindestbesatzung auf Personenfähren"/>
  </nav>
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    <section bez="Teil 3" title="Besatzung"/>
  </scope>
  <main title="Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten">
    <p nr="1">Fahrgastboote sind mindestens mit einem Schiffsführer sowie einem Decksmann zu besetzen.</p>
    <p nr="2">Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Eigentümers oder Ausrüsters genehmigen, dass auf Fahrgastbooten, die für die Wasserstraßen der Zone 3 (außer der Wasserstraße Rhein) und Zone 4 zugelassen werden sollen, der Decksmann entfällt, wenn <dl><dt>1.</dt><dd>das Fahrgastboot nur bei Tag und gutsichtigem Wetter fährt,</dd><dt>2.</dt><dd>der Steuerstand vom Fahrgastbereich abgetrennt ist,</dd><dt>3.</dt><dd>der Schiffsführer das Steuerhaus oder den Steuerstand für das Festmachen nicht verlassen muss,</dd><dt>4.</dt><dd>die Beschaffenheit der Anlegestelle sicherstellt, dass das festgemachte Fahrgastboot bezogen auf die Anlegestelle ruhig liegt und keine gefährlichen vertikalen und horizontalen Eigenbewegungen ausführt,</dd><dt>5.</dt><dd>die Anker vom Steuerhaus oder Steuerstand fallen gelassen werden können und</dd><dt>6.</dt><dd>das Ein- und Ausschalten der Lenzpumpe vom Steuerhaus oder Steuerstand oder automatisch über einen Geber erfolgt.</dd></dl>Wird dem Antrag stattgegeben, so sind die einzuhaltenden Bedingungen nach Satz 1 Nummer 1 bis 6 in die Fahrtauglichkeitsbescheinigung einzutragen.</p>
    <p nr="3">Absatz 2 gilt nicht für Fahrgastboote, die so gebaut und eingerichtet sind, dass sie auch durch Segel fortbewegt werden können.</p>
  </main>
</jur>
