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  <header short="BinSchPersV" amtabk="BinSchPersV" norm="binschpersv" title="Binnenschiffspersonalverordnung">
    <long>Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2</a> V v. <time datetime="2025-12-17">17.12.2025</time> I Nr. 381</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="0e7684ae" bez="§ 111" target="111" title="Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten"/>
    <index id="767bacb5" bez="§ 112" target="112" title="Mindestbesatzung auf Personenfähren"/>
    <next id="1e5974f4" bez="§ 113" target="113" title="Mindestbesatzung auf Wagenfähren"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 3" title="Besatzung"/>
  </scope>
  <main title="Mindestbesatzung auf Personenfähren">
    <p nr="1">Die Mindestbesatzung einer Personenfähre beträgt: <table/></p>
    <p nr="2">Die nach Absatz 1 vorgeschriebene Mindestbesatzung setzt die Ausrüstung nach Standard S1 nach <a>Artikel 31.02</a> des ES-TRIN voraus. Die Anforderungen an die Ausrüstung nach Satz 1 gilt nicht für eine seil- oder kettengebundene Fähre oder eine Kahnfähre.</p>
    <p nr="3">Die Mindestbesatzung nach Absatz 1 für eine Fähre der Stufe 2 kann um den Decksmann vermindert werden, wenn <dl><dt>1.</dt><dd>die Fahrzeit zwischen zwei Fährstellen 10 Minuten nicht übersteigt,</dd><dt>2.</dt><dd>die Fähre neben den Anforderungen nach Absatz 2 über eine betriebssichere Sprechfunkanlage verfügt und</dd><dt>3.</dt><dd>sichergestellt ist, dass das Festmachen an der Fährstelle kein Verlassen des Steuerstandes erfordert.</dd></dl>Verfügt eine Fähre nur über eine Hauptantriebsmaschine, muss der Anker bei schlechter Zugänglichkeit der Ankereinrichtung vom Steuerhaus fernbetätigt fallen gelassen werden können.</p>
    <p nr="4">Erfüllt eine Fähre die in Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, genannten Voraussetzungen nicht, bestimmt sich die Mindestbesatzung nach der nächsthöheren Stufe. Bei einer Fähre der Stufe 5 erhöht sich die Mindestbesatzung um einen Decksmann 180.</p>
    <p nr="5">Anstatt eines Decksmannes kann auch ein Fährjunge und anstatt eines Decksmannes 180 kann auch ein Fährgehilfe eingesetzt werden.</p>
  </main>
</jur>
