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  <header short="BinSchPersV" amtabk="BinSchPersV" norm="binschpersv" title="Binnenschiffspersonalverordnung">
    <long>Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2</a> V v. <time datetime="2025-12-17">17.12.2025</time> I Nr. 381</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="e0cf3e0b" bez="§ 87" target="87" title="Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt"/>
    <index id="98c21610" bez="§ 88" target="88" title="Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang"/>
    <next id="31cc299d" bez="§ 89" target="89" title="Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 2" title="Befähigungen"/>
    <section bez="Kapitel 3" title="Verfahren für die Prüfung der Befähigung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Ausstellung von Schifferdienstbüchern und ihre Gültigkeit und Verlängerung"/>
    <section bez="Abschnitt 3" title="Verfahren für das Sicherheitspersonal"/>
  </scope>
  <main title="Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang">
    <p nr="1">Die Bescheinigung für atemschutzgerättragende Personen nach <a>§ 17 Absatz 6 Nummer 1</a> über die Teilnahme am Grundlehrgang ist zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig.</p>
    <p nr="2">Der Anbieter eines nach <a>§ 58</a> zugelassenen Lehrgangs hat die Bescheinigung über die Teilnahme am Grundlehrgang auf Antrag zu erneuern, sofern der Inhaber oder die Inhaberin der Bescheinigung erneut an einem nach <a>§ 58</a> zugelassenen Grundlehrgang teilgenommen hat.</p>
    <p nr="3">Der Inhaber oder die Inhaberin einer Bescheinigung für atemschutzgerättragende Personen hat jährlich an einem nach <a>§ 58</a> zugelassenen Wiederholungslehrgang teilzunehmen. Der Anbieter dieses Lehrgangs hat hierüber eine Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 3 auszustellen.</p>
  </main>
</jur>
