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  <header short="BinSchPersV" amtabk="BinSchPersV" norm="binschpersv" title="Binnenschiffspersonalverordnung">
    <long>Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2</a> V v. <time datetime="2025-12-17">17.12.2025</time> I Nr. 381</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="85c6308c" bez="Anlage 7" target="anlage_7" title="Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute"/>
    <index id="ede4e8cd" bez="Anlage 8" target="anlage_8" title="Befähigungsstandards für die Betriebsebene"/>
    <next id="95e9c0d6" bez="Anlage 9" target="anlage_9" title="Befähigungsstandards für die Führungsebene"/>
    <affiliated>
      <a href="/binschpersv/35#p1">§ 35 Absatz 1</a>
    </affiliated>
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  <main title="Befähigungsstandards für die Betriebsebene">
    <p>(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom <time datetime="2021-12-06">6. Dezember 2021</time>, S. 25 - 38)</p>
    <p/>
    <p>
      <dl>
        <dt>
          <b>1.</b>
        </dt>
        <dd>
          <b>Navigation</b>
          <dl>
            <dt>1.1</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs beim Manövrieren und Steuern des Fahrzeugs auf allen Arten von Binnenwasserstraßen und in allen Arten von Häfen zu unterstützen.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
          </dl>
        </dd>
        <dt>
          <b>2.</b>
        </dt>
        <dd>
          <b>Betrieb des Fahrzeugs</b>
          <dl>
            <dt>2.1</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Überwachung des Fahrzeugbetriebs und der Fürsorge für die an Bord befindlichen Personen zu unterstützen.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
            <dt>2.2</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, die Ausrüstung des Fahrzeugs zu verwenden.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
          </dl>
        </dd>
        <dt>
          <b>3.</b>
        </dt>
        <dd>
          <b>Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung</b>
          <dl>
            <dt>3.1</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Vorbereitung, Stauung und Überwachung der Ladung während des Be- und Entladens zu unterstützen.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
            <dt>3.2</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Fahrgäste zu unterstützen und Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32010R1177" title="Verordnung (EU) Nr. 1177/2010" rel="noopener external">1177/2010</a> des Europäischen Parlaments und des Rates unmittelbar Hilfe zu leisten.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
          </dl>
        </dd>
        <dt>
          <b>4.</b>
        </dt>
        <dd>
          <b>Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik</b>
          <dl>
            <dt>4.1</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs in Fragen der Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik zu unterstützen, um die allgemeine technische Sicherheit zu gewährleisten.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
            <dt>4.2</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, Wartungsarbeiten an der Ausrüstung in den Bereichen Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik durchzuführen, um die allgemeine technische Sicherheit zu gewährleisten.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
          </dl>
        </dd>
        <dt>
          <b>5.</b>
        </dt>
        <dd>
          <b>Wartung und Instandsetzung</b>
          <dl>
            <dt>5.1</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs, seiner Anlagen und seiner Ausrüstung zu unterstützen.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
          </dl>
        </dd>
        <dt>
          <b>6.</b>
        </dt>
        <dd>
          <b>Kommunikation</b>
          <dl>
            <dt>6.1</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, allgemein und fachgerecht zu kommunizieren; dazu gehört auch die Fähigkeit, im Falle von Kommunikationsproblemen Standardredewendungen zu verwenden.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
            <dt>6.2</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, umgänglich zu sein.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
          </dl>
        </dd>
        <dt>
          <b>7.</b>
        </dt>
        <dd>
          <b>Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz</b>
          <dl>
            <dt>7.1</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, sicherheitsbezogene Arbeitsvorschriften einzuhalten und die Bedeutung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und die Bedeutung der Umwelt zu verstehen.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
            <dt>7.2</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, die Bedeutung der Ausbildung zur Sicherheit an Bord zu würdigen und in Notfällen umgehend zu handeln.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
            <dt>7.3</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen und Brandbekämpfungsgeräte ordnungsgemäß zu bedienen.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
            <dt>7.4</dt>
            <dd>Der Matrose muss in der Lage sein, seine Aufgaben unter Berücksichtigung der Bedeutung des Umweltschutzes wahrzunehmen.Der Matrose muss in der Lage sein, <table/></dd>
          </dl>
        </dd>
      </dl>
    </p>
  </main>
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