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  <header short="BinSchStrO 2012" amtabk="BinSchStrO" norm="binschstro_2012" title="Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 4</a> V v. <time datetime="2025-10-14">14.10.2025</time> I Nr. 242</change>
    </changes>
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    <prev id="1ea5ce23" bez="§ 17.01" target="17.01" title="Anwendungsbereich"/>
    <index id="66a8e638" bez="§ 17.02" target="17.02" title="Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe"/>
    <next id="805d3a5f" bez="§ 17.03" target="17.03" title="Zusammenstellung der Verbände"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Zweiter Teil" title="Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen"/>
    <section bez="Kapitel 17" title="Elbe"/>
  </scope>
  <main title="Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe">
    <p>
      <dl>
        <dt>1.</dt>
        <dd>Ein Fahrzeug, ein Fahrzeug mit Seitenradantrieb oder ein schleppendes Fahrzeug darf folgende Abmessungen nicht überschreiten:<br/><br/><table/></dd>
        <dt>2.</dt>
        <dd>Ein Verband darf folgende Abmessungen in Verbindung mit der Fahrrinnentiefe nicht überschreiten:<br/><br/><table/></dd>
        <dt>3.</dt>
        <dd>Als Verband im Sinne der Nummer 2 gelten nur ein Schubverband und gekuppelte Fahrzeuge.</dd>
        <dt>4.</dt>
        <dd>Die Fahrrinnentiefe auf der <b>Elbe</b> richtet sich nach dem Wasserstand. Die geringste Fahrrinnentiefe wird von der zuständigen Behörde täglich bekannt gemacht. Abweichend von Satz 2 beträgt die Fahrrinnentiefe<dl><dt>a)</dt><dd>von km 569,20 bis km 573,00 2,30 m und</dd><dt>b)</dt><dd>von km 573,00 bis km 585,86 3,20 m</dd></dl>bei einem Wasserstand von mindestens 4,30 m am Pegel Hohnstorf. Bei der Wahl der Abladetiefe sind die Fahrrinnentiefen nach Satz 2 und 3 sowie die aktuelle Wasserstandsentwicklung zu berücksichtigen. Im Tidebereich unterhalb der Doppelschleuse Geesthacht kann die vorhandene Fahrrinnentiefe an den Schifffahrtspegeln bei km 586,30, 594,70 und 601,70 in Verbindung mit der Peiltiefe auf den weißen Tafeln am Schleusensteuerstand in Geesthacht bzw. am Pegelhaus Over bei km 605,30 abgelesen werden. An den Schifffahrtspegeln ist in Metern und Dezimetern ablesbar, um wie viel der Wasserstand zurzeit des Passierens über (schwarze Meterzahlen in weiß/roten Feldern) oder unter (rote Meterzahl in schwarz/weißen Feldern) dem Nullpunkt des Schifffahrtspegels liegt. Die weißen Tafeln mit schwarzem Rand zeigen eine rote Zahl, die in Dezimetern die Peiltiefe, bezogen auf den Nullpunkt des Schifffahrtspegels, angibt.<br/><br/><IMG Align="center" Pos="block" SRC="bgbl1_2012_j0001_0203_ab1.jpg" alt=""/></dd>
        <dt>5.</dt>
        <dd>Die Abmessungen, Fahrrinnentiefen und Abladetiefen nach den Nummern 1, 2 und 4 gelten nicht auf den Stich- und Altkanälen, Nebenarmen und sonstigen Nebenwasserstraßen der Hauptwasserstraßen, soweit diese nicht gesondert aufgeführt sind.</dd>
      </dl>
    </p>
  </main>
</jur>
