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  <header short="BinSchStrO 2012" amtabk="BinSchStrO" norm="binschstro_2012" title="Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 4</a> V v. <time datetime="2025-10-14">14.10.2025</time> I Nr. 242</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="b3c280c4" bez="§ 21.09" target="21.09" title="Ankern"/>
    <index id="7dcc0c3b" bez="§ 21.10" target="21.10" title="Stillliegen"/>
    <next id="b6d0f9ab" bez="§ 21.11" target="21.11" title="Schifffahrt bei Hochwasser"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Zweiter Teil" title="Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen"/>
    <section bez="Kapitel 21" title="Spree-Oder-Wasserstraße,Berliner und Brandenburger Wasserstraßen"/>
  </scope>
  <main title="Stillliegen">
    <p>
      <dl>
        <dt>1.</dt>
        <dd>Das Stillliegen an den mit Tafelzeichen E.5, E.6 oder E.7 (Anlage 7) gekennzeichneten Liegestellen in Kanälen ist nur in einer Schiffsbreite gestattet.</dd>
        <dt>2.</dt>
        <dd>Auf den innerstädtischen Wasserstraßen in Berlin, die durch die Schleusengruppe Plötzensee, die Schleusengruppe Charlottenburg, die Schleusengruppe Mühlendamm und die Oberschleuse begrenzt werden, darf ein Fahrzeug nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde länger als zwei Wochen stillliegen. Das gilt nicht für ein Fahrgastschiff an seinem genehmigten Liegeplatz.</dd>
        <dt>3.</dt>
        <dd>Abweichend von Nummer 2 ist auf der Spree-Oder-Wasserstraße von der Mündung in die Untere Havel-Wasserstraße (km 0,00) bis zur Stralauer Spitze (km 23,65) das Stillliegen außerhalb der durch die Tafelzeichen E.5 bis E.5.15 gekennzeichneten Liegestellen verboten.</dd>
        <dt>4.</dt>
        <dd>Auf einem See oder einer seeartigen Erweiterung ist <a>§ 7.01 Nummer 1 Satz 1</a> unter der Voraussetzung, dass die durchgehende Schifffahrt nicht behindert wird, nicht anzuwenden.</dd>
        <dt>5.</dt>
        <dd>Besondere Regelungen über das Stillliegen von Kleinfahrzeugen sind in <a>§ 21.24</a> enthalten.</dd>
      </dl>
    </p>
  </main>
</jur>
