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  <header short="BinSchStrO 2012" amtabk="BinSchStrO" norm="binschstro_2012" title="Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 4</a> V v. <time datetime="2025-10-14">14.10.2025</time> I Nr. 242</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="c0aae706" bez="§ 22.23" target="22.23" title="Regelungen zum Sprechfunk"/>
    <index id="48bd9f2b" bez="§ 22.24" target="22.24" title="Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge"/>
    <next id="30b0b730" bez="§ 22.25" target="22.25" title="Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Zweiter Teil" title="Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen"/>
    <section bez="Kapitel 22" title="Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal"/>
  </scope>
  <main title="Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge">
    <p>
      <dl>
        <dt>1.</dt>
        <dd>Ein Kleinfahrzeug muss auf einem Kanal, in einem engen Fahrwasser und auf einem unübersichtlichen Gewässerabschnitt grundsätzlich rechts fahren.</dd>
        <dt>2.</dt>
        <dd>Ein schleppendes Kleinfahrzeug darf höchstens neun Kleinfahrzeuge im Anhang führen. Es dürfen höchsten drei Kleinfahrzeuge gekuppelt fahren.</dd>
        <dt>3.</dt>
        <dd>Abweichend von <a>§ 3.20</a> braucht ein Kleinfahrzeug bei Nacht kein weißes Licht zu führen, wenn es an einer genehmigten Liegestelle stillliegt.</dd>
        <dt>4.</dt>
        <dd>Einem Kleinfahrzeug ist das Stillliegen ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde nur bis zu drei Tagen gestattet.</dd>
        <dt>5.</dt>
        <dd>Ein Kleinfahrzeug soll, sofern möglich, nur an den Enden einer Liegestelle stillliegen.</dd>
        <dt>6.</dt>
        <dd>Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle <i>stilliegen</i>. Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen. Satz 2 gilt nicht auf der <b>Unteren Havel-Wasserstraße</b> von km 0,00 bis km 4,00.</dd>
      </dl>
    </p>
  </main>
  <footnotes>
    <footnote>
      <p><a>§ 22.24 Nr. 6</a> Kursivdruck: Müsste richtig „stillliegen" lauten</p>
    </footnote>
  </footnotes>
</jur>
