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  <header short="BinSchStrO 2012" amtabk="BinSchStrO" norm="binschstro_2012" title="Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 4</a> V v. <time datetime="2025-10-14">14.10.2025</time> I Nr. 242</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="545ac2ca" bez="§ 3.13" target="3.13" title="Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt(Anlage 3: Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26)"/>
    <index id="71a6481f" bez="§ 3.14" target="3.14" title="Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter(Anlage 3: Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32)"/>
    <next id="841e7249" bez="§ 3.15" target="3.15" title="Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt,die zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sindund deren Schiffskörper eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist(Anlage 3: Bild 33)"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Erster Teil" title="Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen"/>
    <section bez="Kapitel 3" title="Bezeichnung der Fahrzeuge"/>
    <section bez="Abschnitt II." title="Nacht- und Tagbezeichnung"/>
    <section bez="Titel A." title="Bezeichnung während der Fahrt"/>
  </scope>
  <main title="Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter(Anlage 3: Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32)">
    <p>
      <dl>
        <dt>1.</dt>
        <dd>Ein Fahrzeug in Fahrt, das bestimmte entzündbare Stoffe nach Kapitel 3.2 Tabelle A des ADN befördert, muss zusätzlich zu der anderen nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung folgende Bezeichnung nach den Unterabschnitten 7.1.5.0 oder 7.2.5.0 des ADN führen:<dl><dt>a)</dt><dd>bei Nacht:<table/></dd><dt>b)</dt><dd>bei Tag:<table/></dd></dl><table/></dd>
        <dt>2.</dt>
        <dd>Ein Fahrzeug in Fahrt, das bestimmte gesundheitsschädliche Stoffe nach Kapitel 3.2 Tabelle A des ADN befördert, muss zusätzlich zu der anderen nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung folgende Bezeichnung nach Unterabschnitt 7.1.5.0 oder 7.2.5.0 des ADN führen:<dl><dt>a)</dt><dd>bei Nacht:<table/></dd><dt>b)</dt><dd>bei Tag:<table/><br/></dd></dl><table/></dd>
        <dt>3.</dt>
        <dd>Ein Fahrzeug in Fahrt, das bestimmte explosive Stoffe nach Kapitel 3.2 Tabelle A des ADN befördert, muss zusätzlich zu der anderen nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung folgende Bezeichnung nach Unterabschnitt 7.1.5.0 oder 7.2.5.0 des ADN führen:<dl><dt>a)</dt><dd>bei Nacht:<table/></dd><dt>b)</dt><dd>bei Tag:<table/></dd></dl><table/></dd>
        <dt>4.</dt>
        <dd>Fährt oder fahren in einem Schubverband oder in einer Zusammenstellung gekuppelter Fahrzeuge ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge im Sinne der Nummer 1, 2 oder 3, muss die Bezeichnung nach der Nummer 1, 2 oder 3 auf dem Fahrzeug geführt werden, das den Verband oder die Zusammenstellung fortbewegt.<br/><br/><table/></dd>
        <dt>5.</dt>
        <dd>Ein Schubverband, der durch zwei schiebende Fahrzeuge nebeneinander fortbewegt wird, muss die Bezeichnung nach Nummer 4 auf dem steuerbordseitigen, schiebenden Fahrzeug führen.<br/><br/><table/></dd>
        <dt>6.</dt>
        <dd>Ein Fahrzeug, ein Schubverband oder gekuppelte Fahrzeuge, das, der oder die verschiedene gefährliche Güter nach den Nummern 1, 2 oder 3 zusammen befördern, führen die Bezeichnung für das gefährliche Gut, das die größte Anzahl der blauen Lichter oder blauen Kegel erfordert.</dd>
        <dt>7.</dt>
        <dd>Ein Fahrzeug, das keine Bezeichnung nach Nummer 1, 2 oder 3 führen muss, jedoch nach Abschnitt 1.16.1 des ADN ein Zulassungszeugnis besitzt und die Sicherheitsbestimmungen einhält, die für ein Fahrzeug nach Nummer 1 gelten, hat bei der Annäherung an Schleusen die Bezeichnung nach Nummer 1 zu führen, wenn es zusammen mit einem Fahrzeug geschleust werden will, das die Bezeichnung nach Nummer 1 führen muss.</dd>
        <dt>8.</dt>
        <dd>Die Lichtstärke der in den Nummern 1 bis 7 vorgeschriebenen blauen Lichter muss mindestens derjenigen der gewöhnlichen blauen Lichter entsprechen.</dd>
      </dl>
    </p>
  </main>
</jur>
