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  <header short="BinSchStrO 2012" amtabk="BinSchStrO" norm="binschstro_2012" title="Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung">
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 4</a> V v. <time datetime="2025-10-14">14.10.2025</time> I Nr. 242</change>
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    <prev id="feb319ea" bez="Anlage 7" target="anlage_7" title="Schifffahrtszeichen"/>
    <index id="c25c1a70" bez="Anlage 8" target="anlage_8" title="Bezeichnung der Wasserstraße"/>
    <next id="59565746" bez="Anlage 9" target="anlage_9" title="Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind:Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“"/>
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  <main title="Bezeichnung der Wasserstraße">
    <p>(Fundstelle: BGBl. I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl1s2012.pdf" title="BGBl. I  S. 2012" type="application/pdf" rel="external noopener">2012</a>, Anlageband zu Nr. 1, S. 256 - 271)</p>
    <br/>
    <Title Align="auto">
      <b>I. Allgemeines</b>
    </Title>
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    <br/>
    <p>
      <dl>
        <dt>1.</dt>
        <dd>Schifffahrtszeichen<br/><br/>Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden nicht durchgehend gesetzt.<br/><br/>Ein schwimmendes Schifffahrtszeichen wird etwa 5 m außerhalb der zu bezeichnenden Begrenzungen verankert.<br/><br/>Eine Buhne oder ein Parallelwerk kann durch ein schwimmendes oder festes Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Dieses ist im Allgemeinen vor, zwischen oder auf dem Buhnenkopf und Parallelwerk angebracht.<br/><br/>Von einem Schifffahrtszeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen.<br/><br/>Ein Schifffahrtszeichen kann mit Taktfeuer ergänzt werden.<br/><br/>Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde kann es zur Beeinträchtigung eines Schifffahrtszeichens kommen; eine Tonne kann versenkt oder abgetrieben werden, ein Feuer kann durch äußere Einwirkungen zum Erlöschen kommen. Bei Hochwasser oder Eisgang kann die Betonnung vorübergehend eingezogen werden. Den Schifffahrttreibenden obliegt es, bei der Benutzung der Schifffahrtszeichen diese Risiken zu beachten.<br/></dd>
        <dt>2.</dt>
        <dd>Begriffe</dd>
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