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  <header short="BKRG" amtabk="BKRG" norm="bkrg" title="Bundeskrebsregisterdatengesetz">
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 3a</a> G v. <time datetime="2024-03-22">22.3.2024</time> I Nr. 101</change>
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    <prev id="5828fb8b" bez="§ 9" target="9" title="Verzeichnis der bewilligten Anträge"/>
    <index id="f126c406" bez="§ 10" target="10" title="Zentrale Antrags- und Registerstelle, Schaffung einer Plattform"/>
    <next id="892bec1d" bez="§ 11" target="11" title="Berichterstattung zum Krebsgeschehen"/>
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  <main title="Zentrale Antrags- und Registerstelle, Schaffung einer Plattform">
    <p>Beim Zentrum für Krebsregisterdaten wird eine zentrale Antrags- und Registerstelle eingerichtet. Aufgabe der zentralen Antrags- und Registerstelle ist die <dl><dt>1.</dt><dd>Entgegennahme der Anträge auf Nutzung von Krebsregisterdaten mehrerer Krebsregister zu wissenschaftlichen Forschungszwecken und die Weiterleitung dieser Anträge an die Krebsregister und</dd><dt>2.</dt><dd>Registrierung der an das Zentrum für Krebsregisterdaten gemeldeten Entscheidungen der Krebsregister über die Anträge nach Nummer 1 und die Weiterleitung der Entscheidung an die Antragsteller.</dd></dl>Das Zentrum für Krebsregisterdaten, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe und die Krebsregister erarbeiten gemeinsam mit Vertretern von Patientenorganisationen, die in der Verordnung nach <a>§ 140g</a> des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannt oder nach der Verordnung anerkannt sind, bis zum <time datetime="2024-12-31">31. Dezember 2024</time> ein Konzept zur Schaffung einer Plattform, die eine bundesweite anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern sowie eine Verknüpfung von Krebsregisterdaten mit anderen Daten ermöglicht und die klinisch-wissenschaftliche Auswertung der Krebsregisterdaten fördert. Die Belange des Datenschutzes und der Informationssicherheit sind bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen.</p>
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