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  <header short="BMG" amtabk="BMG" norm="bmg" title="Bundesmeldegesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 12</a> G v. <time datetime="2025-12-22">22.12.2025</time> I Nr. 370</change>
      <change type="Sonst">Bek. v. <time datetime="2024-10-15">15.10.2024</time> I Nr. 338 ist berücksichtigt</change>
      <change type="Sonst">Bek. v. <time datetime="2025-10-15">15.10.2025</time> I Nr. 262 ist berücksichtigt</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="0946246d" bez="§ 21" target="21" title="Mehrere Wohnungen"/>
    <index id="d9938338" bez="§ 22" target="22" title="Bestimmung der Hauptwohnung"/>
    <next id="7297562b" bez="§ 23" target="23" title="Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 3" title="Allgemeine Meldepflichten"/>
  </scope>
  <main title="Bestimmung der Hauptwohnung">
    <p nr="1">Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.</p>
    <p nr="2">Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.</p>
    <p nr="3">In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.</p>
    <p nr="4">Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach <a>§ 21 Absatz 2</a>.</p>
    <p nr="5">Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen wohnt, bleibt die Wohnung nach Absatz 2, bis er 25 Jahre alt ist, seine Hauptwohnung.</p>
  </main>
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