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  <header short="BPersVG 2021" amtabk="BPersVG" norm="bpersvg_2021" title="Bundespersonalvertretungsgesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 13</a> G v. <time datetime="2026-01-09">9.1.2026</time> I Nr. 7</change>
      <change type="Sonst">Ersetzt G 2035-4 v. <time datetime="1974-03-15">15.3.1974</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl174s0693.pdf" title="Bundesgesetzblatt 1974 S. 693" type="application/pdf" rel="external noopener">693</a> (BPersVG)</change>
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    <prev id="303bbffb" bez="§ 18" target="18" title="Berücksichtigung der Beschäftigungsarten und Geschlechter"/>
    <index id="bbe52ee8" bez="§ 19" target="19" title="Wahlgrundsätze und Wahlverfahren"/>
    <next id="c3e806f3" bez="§ 20" target="20" title="Wahlvorschläge"/>
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  <scope>
    <section bez="Teil 1" title="Personalvertretungen im Bundesdienst"/>
    <section bez="Kapitel 2" title="Personalrat"/>
    <section bez="Abschnitt 1" title="Wahl und Zusammensetzung des Personalrats"/>
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  <main title="Wahlgrundsätze und Wahlverfahren">
    <p nr="1">Der Personalrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.</p>
    <p nr="2">Besteht der Personalrat aus mehr als einer Person, so wählen die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vertreterinnen und Vertreter nach <a>§ 17</a> jeweils in getrennten Wahlgängen, es sei denn, dass die wahlberechtigten Angehörigen jeder Gruppe vor der Neuwahl in getrennten geheimen Abstimmungen die gemeinsame Wahl beschließen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Stimmen aller Wahlberechtigten jeder Gruppe.</p>
    <p nr="3">Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Personenwahl statt. In Dienststellen, deren Personalrat aus einer Person besteht, wird dieser mit Stimmenmehrheit gewählt. Das Gleiche gilt für Gruppen, denen nur eine Vertreterin oder ein Vertreter im Personalrat zusteht.</p>
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