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<jur id="b59268fb" lastmod="2026-09-18T21:40:28+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/brennmstrprv/xml.zip" source-checked-at="2026-10-08T21:20:16+00:00" source-sha256="a3a62f3bae133d547446fb38eeb502ac2a3d8101b1de00d256fce846bb58d91b" source-last-modified="Wed, 06 May 2026 15:56:57 GMT">
  <header short="BrennMstrPrV" amtabk="BrennMstrPrV" norm="brennmstrprv" title="Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin im landwirtschaftlichen Bereich">
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      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 2</a> V v. <time datetime="2014-05-21">21.5.2014</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl114s0548.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2014 S. 548" type="application/pdf" rel="external noopener">548</a></change>
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    <prev id="7cc49c21" bez="Eingangsformel" target="eingangsformel" title=""/>
    <index id="b59268fb" bez="§ 1" target="1" title="Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses"/>
    <next id="8cdecc17" bez="§ 2" target="2" title="Zulassungsvoraussetzungen"/>
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  <main title="Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses">
    <p nr="1">Die Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin ist eine berufliche Fortbildungsprüfung nach <a>§ 1 Abs. 4</a> des Berufsbildungsgesetzes. Durch sie ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit besitzt, folgende Aufgaben eines landwirtschaftlichen Brennmeisters/einer landwirtschaftlichen Brennmeisterin in Brennereibetrieben unterschiedlicher Strukturen wirtschaftlich und nachhaltig wahrzunehmen sowie auf sich verändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen zu reagieren: <dl><dt>1.</dt><dd>Brennereitechnologie, Betriebs- und Verfahrenstechnik, Vermarktung:<br/><br/>Analysieren unterschiedlicher Verfahrenstechniken im Brennereibetrieb; Durchführen, Steuern und Optimieren der Prozesse im Brennereibetrieb unter Beachtung der Anforderungen an die Produktqualität, des Marktes und der Belange des Umweltschutzes; Herstellen, Kontrollieren und Beurteilen von Rohstoffen, Maischen und Brennereierzeugnissen; Entwickeln und Umsetzen von Qualitäts- und Quantitätsvorgaben; Vermarkten von Erzeugnissen; Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung;</dd><dt>2.</dt><dd>Betriebs- und Unternehmensführung:<br/><br/>Entwicklung von Zielen, Konzepten und Maßnahmen für Produktion und Vermarktung unter Beachtung der Betriebsverhältnisse und der Anforderungen des Marktes; Analysieren und Planen der betrieblichen Abläufe und der Betriebsorganisation nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Beachtung sozialer, ökologischer und rechtlicher Erfordernisse; Entscheiden über Art und Zeitpunkt der Maßnahmen in Produktion und Vermarktung; kaufmännische Disposition beim Beschaffen von Betriebsmitteln, beim Arbeits-, Material- und Maschineneinsatz sowie beim Absatz der Erzeugnisse; ökonomische Kontrolle der Betriebsteile und des Gesamtbetriebes; Planen, Kalkulieren und Beurteilen von Investitionen; Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements sowie des Marketings; Zusammenarbeiten mit Marktpartnern und anderen Betrieben; Nutzen der Möglichkeiten von Information und Beratung;</dd><dt>3.</dt><dd>Berufsausbildung und Mitarbeiterführung:<br/><br/>Prüfen der betrieblichen und persönlichen Ausbildungsvoraussetzungen; Planen der Ausbildung unter inhaltlichen, methodischen und zeitlichen Aspekten entsprechend der Vorgaben der Ausbildungsordnung; Auswählen und Einstellen von Auszubildenden; Durchführen der Ausbildung unter Anwenden geeigneter Methoden bei der Vermittlung von Ausbildungsinhalten; Hinführen der Auszubildenden zu selbständigem Handeln, Vorbereiten auf Prüfungen, Informieren und Beraten über Fortbildungsmöglichkeiten; Auswählen und Einstellen von Mitarbeitern; Übertragen von Aufgaben auf Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung; Anleiten und Kontrollieren von Mitarbeitern in Arbeitsprozessen, kooperatives Führen, Fördern und Motivieren; Unterstützen der beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Landwirtschaftlicher Brennmeister/Landwirtschaftliche Brennmeisterin“.</p>
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