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  <header short="BSG 1999" amtabk="BSG 1999" norm="bsg_1999" title="Beitragssatzgesetz 1999">
    <long>Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1999 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1999</long>
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    <prev id="1ad83ba5" bez="§ 3" target="3" title=""/>
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    <p nr="1">Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes berechneten Faktoren betragen für die Zeit vom <time datetime="1999-04-01">1. April 1999</time> bis zum <time datetime="1999-12-31">31. Dezember 1999</time> <br/><table/></p>
    <p nr="2">Entgeltpunkte werden in Beiträge umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden.</p>
    <p nr="3">Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Beiträge durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.</p>
    <p nr="4">Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbare Deckungsrücklagen werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden, der für den Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.</p>
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