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  <header short="BSV 2001" amtabk="BSV 2001" norm="bsv_2001" title="Beitragssatzverordnung 2001">
    <long>Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001</long>
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    <prev id="7752bf72" bez="§ 3" target="3" title="Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte"/>
    <index id="0f5f9769" bez="§ 4" target="4" title=""/>
    <next id="8748ef44" bez="§ 5" target="5" title="Zahlungen für Kindererziehungszeiten"/>
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    <p nr="1">Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und der Beitragssätze für das Jahr 2001 berechneten Faktoren betragen im Jahre 2001 <br/><table/></p>
    <p nr="2">Entgeltpunkte werden in Beiträge umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden.</p>
    <p nr="3">Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Beiträge durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.</p>
    <p nr="4">Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbare Deckungsrücklagen werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden, der für den Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.</p>
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