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  <header short="DachAusbV" amtabk="DachAusbV" norm="dachausbv" title="Dachdeckerausbildungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin</long>
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    <prev id="e9480f78" bez="§ 15" target="15" title="Prüfungsbereiche"/>
    <index id="410197e0" bez="§ 16" target="16" title="Prüfungsbereich Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik"/>
    <next id="390cbffb" bez="§ 17" target="17" title="Prüfungsbereich Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen"/>
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    <section bez="Abschnitt 3" title="Gesellenprüfung"/>
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  <main title="Prüfungsbereich Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik">
    <p nr="1">Im Prüfungsbereich Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, <dl><dt>1.</dt><dd>Dachdeckungen mit Schiefer, Dachplatten, Dachziegeln oder Schindeln unter Berücksichtigung der Unterkonstruktionen einzuteilen und herzustellen und Abschlüsse auszuführen,</dd><dt>2.</dt><dd>Dachabdichtungen mit Kunststoffen oder mit bituminösen Werkstoffen herzustellen und Anschlüsse auszuführen,</dd><dt>3.</dt><dd>Außenwandbekleidungen einzuteilen und mit Bekleidungswerkstoffen aus Faserzement, Verbundwerkstoffplatten, Holz, keramischen Platten, Metallelementen oder Schiefer herzustellen und Abschlüsse auszuführen,</dd><dt>4.</dt><dd>Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Arbeitsorganisation, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und</dd><dt>5.</dt><dd>fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Arbeitsaufgabe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt.</p>
    <p nr="3">Bei der Aufgabenstellung ist der Schwerpunkt, in dem der Prüfling ausgebildet worden ist, zu berücksichtigen.</p>
    <p nr="4">Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 14 Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.</p>
  </main>
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