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<jur id="b565a1c2" lastmod="2026-04-23T23:31:54+00:00">
  <header short="DaTraGebV" amtabk="DaTraGebV" norm="datragebv" title="Datentransparenz-Gebührenverordnung">
    <long>Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2</a> V v. <time datetime="2025-01-29">29.1.2025</time> I Nr. 27</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="1d2c395a" bez="§ 6" target="6" title="Höhe der Zusatzgebühr für Datenauswertung und Datenbereitstellung"/>
    <index id="b565a1c2" bez="§ 7" target="7" title="Höhe der Gebühr für Beratung, Erstellung vorläufiger Auswertungen und Zwischenergebnisse"/>
    <next id="cde17cb0" bez="§ 8" target="8" title="Höhe der Gebühr bei Rücknahme des Antrags"/>
  </nav>
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  <main title="Höhe der Gebühr für Beratung, Erstellung vorläufiger Auswertungen und Zwischenergebnisse">
    <p>Für jede Beratung, jede Erstellung vorläufiger Auswertungen und für Zwischenergebnisse wird abhängig von Umfang und Komplexität der Anfrage und der damit verbundenen Inanspruchnahme von Personal- und Sachleistungen eine Gebühr von 100 bis 3 000 Euro berechnet.</p>
  </main>
</jur>
