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  <header short="DiPAV" amtabk="DiPAV" norm="dipav" title="Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung">
    <long>Verordnung zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch</long>
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      <change type="Hinweis">Geändert durch <a>Art. 4a</a> G v. <time datetime="2024-03-22">22.3.2024</time> I Nr. 101</change>
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  </header>
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    <prev id="ca2133ac" bez="§ 2" target="2" title="Antragsinhalt"/>
    <index id="a203ebed" bez="§ 3" target="3" title="Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit digitaler Pflegeanwendungen als Nicht-Medizinprodukte"/>
    <next id="da0ec3f6" bez="§ 4" target="4" title="Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit digitaler Pflegeanwendungen als Medizinprodukte"/>
  </nav>
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    <section bez="Abschnitt 2" title="Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität sowie Datenschutz und -sicherheit digitaler Pflegeanwendungen"/>
  </scope>
  <main title="Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit digitaler Pflegeanwendungen als Nicht-Medizinprodukte">
    <p nr="1">Digitale Pflegeanwendungen, die keine Medizinprodukte im Sinne der geltenden medizinprodukterechtlichen Vorschriften sind, sind so zu gestalten, dass sie die Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit nach Maßgabe der Anlage 1 umsetzen.</p>
    <p nr="2">Der Hersteller fügt seinem Antrag eine Erklärung nach Maßgabe der Anlage 1 bei. Der Hersteller kann im Einzelfall von den Anforderungen nach Anlage 1 abweichen, wenn durch die abweichende Gestaltung die Sicherheit und Funktionstauglichkeit gleichermaßen gewährleistet wird. Der Hersteller begründet die Abweichung.</p>
    <p nr="3">Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darf aus begründetem Anlass weitere Prüfungen durchführen. Hierzu kann es vom Hersteller der digitalen Pflegeanwendung die Vorlage geeigneter Nachweise verlangen. Geeignete Nachweise nach Satz 2 sind insbesondere: <dl><dt>1.</dt><dd>eine Dokumentation der Sicherheit und Funktionstauglichkeit,</dd><dt>2.</dt><dd>Unterlagen und Ergebnisse zur Durchführung technischer Prüfungen,</dd><dt>3.</dt><dd>eine Risikoanalyse und -bewertung für die digitale Pflegeanwendung in ihrer erwarteten Nutzung oder</dd><dt>4.</dt><dd>Gebrauchsanweisungen.</dd></dl></p>
  </main>
</jur>
